Entscheidungen zu § 17 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

17 Dokumente

Entscheidungen 1-17 von 17

RS OGH 1993/11/11 12Os134/93

Norm: DSt 1990 §17DSt 1990 §19 Abs3 litdStPO §39 ff AStPO §41 Abs2StPO §281 Abs1 Z1a
Rechtssatz: Verteidiger im engeren Sinn der StPO ist derjenige, der bei einem OLG in die Verteidigerliste eingetragen ist (Lohsing - Serini 4.Auflage, 185), ein Ruhen des Verteidigerrechtes (für die Dauer des zeitweiligen Wegfalls einer Voraussetzung der Bestellung) ist im Gesetz nicht vorgesehen (Lohsing - Serini 4.Auflage, 186). Die Suspendierung eines Rechts... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1993

RS OGH 1989/12/18 Bkd126/89

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt. Entscheidungstexte Bkd 126/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1989

RS OGH 1989/2/27 Bkd4/89

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Die "Größe des Verschuldens" im Sinne des § 12 Abs 2 DSt ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 17 DSt nur insoweit zu prüfen, als bei Anordnung einer einstweiligen Maßnahme unter anderem auch auf "das Gewicht des dem Rechtsanwalt zur Last gelegten Disziplinarvergehens" (§ 17 Abs 1 letzter Satz DSt) Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte Bkd 4/89 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1989

RS OGH 1988/3/28 Bkd24/88, Bkd4/89

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Eine - wenngleich noch nicht rechtskräftige - strafgerichtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen des Verbrechens der Untreue und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht rechtfertigt jedenfalls die Entziehung des Vertretungsrechts vor allen inländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden (in Verbindung mit Überwachung der Kanzleiführung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer) als vorläufige Ma... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1988

TE OGH 1988/1/21 7Ob61/87

Begründung: Der Beklagte hat am 30. April 1986 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Die klagende Partei behauptet, auf Grund einer Vertrauensschadenversicherung an Klienten des Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von S 1,482.381 erbracht zu haben. Gestützt auf § 67 VersVG und auf ein Anerkenntnis des Beklagten begehrt sie mit der am 24. April 1987 eingebrachten Klage den Ersatz dies... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.01.1988

RS OGH 1987/3/30 Bkd124/86

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Seit der Novelle 1980 (BGBl 1980/140) können Vorsichtsmaßregeln nicht nur "in dringenden Fällen" vorgenommen werden. Es liegt daher seit der Novelle 1980 im Ermessen der Disziplinarbehörde, wann eine solche Maßnahme zu treffen ist. Unabhängig davon vertritt die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission die Ansicht, daß jede Anklage unter den vormaligen gesetzlichen Begriff eines "dringenden Falles" zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1987

RS OGH 1985/2/18 Bkd4/85

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Einstweilige Maßnahmen sollen nicht die Regel bilden, sondern nur ausnahmsweise beschlossen werden, wenn sie durch besondere Umstände etwa im Interesse von Ehre und Ansehen des Standes, dringend geboten sind. Nach Lage des Falls kann zufolge § 17 Abs 1 Z 1 DSt auch der Entzug der Vertretungsbefugnis nur vor allen Strafgerichten Österreichs ausreichend erscheinen (Maßnahme nach § 17 Abs 3 lit b statt nach lit c leg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1985

RS OGH 1982/10/12 5Ob741/82, 7Ob61/87

Norm: DSt 1872 §17ZPO §27 Abs1ZPO §28 Abs2
Rechtssatz: Vom absoluten Anwaltszwang (§ 27 Abs 1 ZPO) ist die Beklagte als Rechtsanwalt auch dann ausgenommen, wenn die Rechtsanwaltschaft nach § 17 DSt eingestellt ist, solange sie nicht freiwillig auf ihr Amt verzichtet hat, kraft Gesetzes die Befähigung zur Rechtsanwaltschaft verloren hat oder durch Disziplinarerkenntnis von der Liste der Rechtsanwälte gestrichen ist. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1982

RS OGH 1979/10/8 Bkd36/79

Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §53
Rechtssatz: Im Verfahren auf Grund einer Beschwerde gegen eine nach § 17 DSt ergriffene Maßnahme, ist eine vorgreifende Beurteilung des gleichfalls angefochtenen Streichungserkenntnisses nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkd 36/79 Entscheidungstext OGH 08.10.1979 Bkd 36/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1979

RS OGH 1976/9/13 Bkd28/75

Norm: DSt 1872 §17DSt 1872 §23DSt 1872 §24DSt 1872 §29 Abs2
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren sind Vorerhebungen nicht zwingend vorgeschrieben. Entscheidungstexte Bkd 28/75 Entscheidungstext OGH 13.09.1976 Bkd 28/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055269 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1976

RS OGH 1974/10/21 Bkd29/74, Bkd12/81, Bkd37/82

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft kann als Maßregel der Vorsicht auch vor Erhebung der Anklage, ja sogar im Stadium der Vorerhebungen ausgesprochen werden, wenn dies zum Schutze von Ehre und Ansehen des Standes oder zum Schutze der rechtssuchenden Bevölkerung notwendig erscheint. Entscheidungstexte Bkd 29/74 Entscheidungstext OGH 21.10... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1974

RS OGH 1974/9/16 Bkd38/74, Bkd12/81, Bkd124/86

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vorsichtsmaßregel im Sinne des § 17 DSt kann auf eine weitere Überprüfung des der erhobenen Anklage zugrundeliegenden Sachverhaltes im Disziplinarverfahren nicht eingegangen werden. Entscheidungstexte Bkd 38/74 Entscheidungstext OGH 16.09.1974 Bkd 38/74 Bkd ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1974

RS OGH 1973/1/29 Bkd65/72

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: 1.) Der Schutz der Klientel ist zwar die vordringlichste, aber keineswegs die einzige Aufgabe, welcher die Bestimmung des § 17 DSt dienen will. Daher kann die vorläufige Einstellung der Anwaltschaft auch dann ausgesprochen werden, wenn es sich um Nachteile für die Rechtspflege, insbesondere aber um Nachteile für Ehre und Ansehen des Standes handelt. 2.) Der bei der Anwendung des § 17 DSt immer im Vordergrund ste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1973

RS OGH 1972/2/21 Bkd6/72

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Die Maßregel nach § 17 DSt dient auch dem Schutz von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes. Ehre und Ansehen des Standes sind schwerstens beeinträchtigt, wenn ein Rechtsanwaltsanwärter im Stadium einer gegen ihn eingeleiteten Voruntersuchung wegen Verbrechens der Verleitung zur falschen Zeugenaussage vor Gerichten und Behörden weiterhin als Parteienvertreter auftritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.1972

RS OGH 1972/1/17 Bkd48/71, Bkd18/78, Bkd37/82

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Die Maßregel nach § 17 DSt dient auch dem Schutz von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltstandes. Entscheidungstexte Bkd 48/71 Entscheidungstext OGH 17.01.1972 Bkd 48/71 Veröff: AnwBl 1974,415 Bkd 18/78 Entscheidungstext OGH 12.06.1978 Bkd 18/78 Bkd 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1972

RS OGH 1963/11/8 Bkd73/63, Bkd78/88

Norm: DSt 1872 §13 litbDSt 1872 §17
Rechtssatz: Ist ein Rechtsanwalt ungeachtet der ausgesprochenen Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft - sei es gemäß § 13 lit b DSt 1872, sei es gemäß § 17 DSt 1872 - während der Zeit der Einstellung als Rechtsanwalt tätig geworden, dann schreibt § 13 lit b DSt 1872 den Ausspruch der Streichung zwingend vor. Auch die Verwaltung fremden Vermögens gehört zur Tätigkeit des Rechtsanwaltes. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1963

RS OGH 1937/12/23 Ds138/37

Norm: DSt 1872 §17
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen des § 17 DSt für Rechtsanwälte. Entscheidungstexte Ds 138/37 Entscheidungstext OGH 23.12.1937 Ds 138/37 Veröff: SSt 17/171 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0055286 Dokumentnummer JJR_19371223_OGH0002_0000DS00138_37000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.12.1937

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