Norm
DSt 1872 §17Rechtssatz
Eine - wenngleich noch nicht rechtskräftige - strafgerichtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen des Verbrechens der Untreue und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht rechtfertigt jedenfalls die Entziehung des Vertretungsrechts vor allen inländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden (in Verbindung mit Überwachung der Kanzleiführung durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer) als vorläufige Maßnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055298Dokumentnummer
JJR_19880328_OGH0002_000BKD00024_8800000_001