Norm
DSt 1872 §17Rechtssatz
Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055244Dokumentnummer
JJR_19891218_OGH0002_000BKD00126_8900000_001