RS OGH 1989/12/18 Bkd126/89

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Veröffentlicht am 18.12.1989
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Norm

DSt 1872 §17

Rechtssatz

Wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Strafverfahren wegen Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB anhängig ist, ist die einstweilige Maßnahme der Entziehung des Vertretungsrechts zumindest vor dem Gericht, bei dem er unter Anklage steht und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten jedenfalls berechtigt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 126/89
    Entscheidungstext OGH 18.12.1989 Bkd 126/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055244

Dokumentnummer

JJR_19891218_OGH0002_000BKD00126_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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