Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
1929 (Aufforderung zum Verlassen eines Saales) ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß er s... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: "Da bis dato unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht als Angehöriger des Berufsstandes der Ziviltechniker/Architekten der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem. §119 BAO (Mitwirkungspflicht) nicht im vollen Umfange nachgekommen wurde, ergeht nochmals die Aufforderung gem. §119 BAO, die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid BAO §111 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Androhung einer Zwangsstrafe iSd §111 Abs2 BAO
Rechtssatz: Die im §111 Abs2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid, da mit einer solchen Erledigung weder ein best... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurückweisu... mehr lesen...