Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 18.691-18.720 von 21.813

RS Vfgh 1982/10/6 B571/77

Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabVereinsG 1951 §4 Abs3VereinsG 1951 §6 Abs1
Rechtssatz: Vereinsgesetz 1951; rechtmäßige Untersagung der beabsichtigten Bildung des Vereines "Salzburger Seniorenbund"; Verwechslungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen Entscheidungstexte B 571/77 Entscheidungstext VfGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.10.1982

TE Vfgh Erkenntnis 1982/9/30 B431/79, B438/79, B494/79, B495/79, B17/80, B79/80, B290/80, B483/80, B

Entscheidungsgründe: I. a) 1. Der beschwerdeführenden Gemeinde wurde von der Tir. Landesregierung gemäß §13 Abs4 des Tir. Sozialhilfegesetzes, LGBl. 105/1973 (im folgenden kurz: TSHG) aufgetragen, zu den Kosten der Sozialhilfe dem Land Tirol bestimmte Beiträge zu leisten, und zwar: Mit Bescheid vom 31. August 1979 für das Jahr 1977 einen Beitrag von S 183.760,19 (angefochten zu B431/79) mit Bescheid vom 23. Oktober 1979 für das Jahr 1978 einen Beitrag von S 258.444,90 (angefoc... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.09.1982

TE Vfgh Erkenntnis 1982/9/30 B531/79

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik. Er beantragte mit einer Eingabe vom 5. Juli 1978 die Bewilligung zur räumlichen Erweiterung seines medizinisch-diagnostischen Laboratoriums am Standort Salzburg, R-straße 2. Mit Bescheid vom 16. Oktober 1979 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz die beantragte Bewilligung (Pkt. I dieses Bescheids) und erließ (Pkt. II... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.09.1982

RS Vfgh 1982/9/30 B531/79

Index: 82 Gesundheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9460/1982
Rechtssatz: Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 2. April 1948, BGBl. 63/1948, betreffend die Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1982

RS Vfgh 1982/9/30 B431/79, B438/79, B494/79, B495/79, B17/80, B79/80, B290/80, B483/80, B484/80, B48

Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9200 Altenheime, Pflegeheime, Sozialhilfe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z11, Art10 Abs1 Z12B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art15 Abs1B-VG Art15 Abs6B-VG Art118 Abs2, Art118 Abs3B-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art5F-VG 1948 §2F-VG 1948 §4Tir Behinderten- und PflegebeihilfenG Erster TeilTir Behinderten- und PflegebeihilfenG Zweiter TeilTir Behinderten- und PflegebeihilfenG §34Tir Behind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1982

TE Vfgh Erkenntnis 1982/9/29 B366/79

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Nö. Agrarbezirksbehörde vom 4. März 1968 wurde gemäß §6 Abs1 und 7 des Gesetzes vom 24. Oktober 1934, betreffend die Regelung der Flurverfassung, LGBl. 208/1934, hinsichtlich sämtlicher Grundstücke der Katastralgemeinde Gallbrunn das Zusammenlegungsverfahren eingeleitet. Hinsichtlich sämtlicher Grundstücke der benachbarten Katastralgemeinde Stixneusiedl erfolgte die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens mit Bescheid der Nö. Agrarbezir... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.09.1982

RS Vfgh 1982/9/29 B366/79

Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art12 Abs2StGG Art5AgrBehG §5 Abs2Nö FlVfLG 1975 §17Nö FlVfLG 1975 §21VwGG §63 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG; Bindungswirkung aufhebender Erkenntnisse des VwGH Nö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1975; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung der §§17 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B325/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §33 Abs2
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; die Weigerung des Generalprokurators, eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu erheben, ist, wie der VfGH wiederholt ausgesprochen hat (vgl. VfSlg. Anh. 2/1955, 5071/1965), kein Bescheid, der vor dem VfGH gemäß Art144 B-VG bekämpft werden kann ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B368/82, B369/82, B370/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von Akten der Gerichtsbarkeit Entscheidungstexte B 368,369,370/82 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.09.1982 B 368,369,370/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B303/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH über Beschlußfassungen eines Gemeinderates betreffend die Ablehnung eines Dringlichkeitsantrages zu erkennen Entscheidungstexte B 303/82 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.09.1982 B 303/8... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B368/82, B369/82, B370/82

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wendet sich in einer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde gegen den Beschluß des Personalsenates des Landesgerichtes Salzburg vom 6. März 1981, Jv 370-17a/81, gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 7. Jänner 1982, 4 Cg 374/80-33, sowie gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 8. April 1982, 2 R 52/82. 2. Der Beschwerdeführer wendet sich ausschließlich gegen Gerichtsakte. Nicht nur die Urteile des Landesgerichtes Salzburg u... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B303/82

Begründung: 1.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, er sei gewähltes Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Ennsdorf in NÖ und habe als solcher das Recht, gemäß §22 Abs1 der Nö. Gemeindeordnung 1973 (Nö. GO 1973), LGBl. 1000-2, bei den Sitzungen das Wort zu ergreifen, Anfragen und Anträge zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Die ordnungsgemäße Ausübung dieser Rechte sei ihm nicht möglich, da der Gemeinderat eine Geschäftsordnung gemäß §58 Nö. GO 1973 nicht erlassen habe und a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B325/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §33 Abs2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; die Weigerung des Generalprokurators, eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu erheben, ist, wie der VfGH wiederholt ausgesprochen hat (vgl. VfSlg. Anh. 2/1955, 5071/1965), kein Bescheid, der vor dem VfGH gemäß Art144 B-VG bekämpft werden kan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

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