Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 18.781-18.810 von 21.813

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/24 B408/81

Begründung: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe sich am 7. Juli 1981 beim Gendarmerieposten Feldkirchen in Kärnten über eine Amtshandlung beschweren wollen, die kurz zuvor Revierinspektor (RI) St. gegen ihn geführt hatte. Es habe sich im Lokal des Gendarmeriepostens eine Debatte entsponnen, in deren Verlauf RI St. und ein anderer Gendarmeriebeamter (RI G.) ihn (den Beschwerdeführer) zwar nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1982

Entscheidungen 18.781-18.810 von 21.813

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