Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 liteB-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: VerfGG 1953 §19 Abs3 Z2 lite; da der gerichtlich bestellte Beistand
dem beschränkt entmündigten Beschwerdeführer die Einwilligung zur
Beschwerdeerhebung nicht erteilt hat, fehlt die Prozeßvoraussetzung
der Legitimation (vgl. VfSlg. 5711/1968; VfGH 11. 10. 1978 B532/78; ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 liteB-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Rechtssatz: VerfGG 1953 §19 Abs3 Z2 lite; da der gerichtlich bestellte Beistand dem beschränkt entmündigten Beschwerdeführer die Einwilligung zur Beschwerdeerhebung nicht erteilt hat, fehlt die Prozeßvoraussetzung der Legitimation (vgl. VfSlg. 5711/1968; VfGH 11. 10. 1978 B532/78; 27... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Auf Antrag des Beschwerdeführers wurde in einem von ihm beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien angestrengten Rechtsstreit ein Versäumungsurteil gefällt, das jedoch nach Widerspruch gemäß §397a ZPO wieder aufgehoben wurde. Im Hinblick auf eine außergerichtliche Einigung trat bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung in der Folge Ruhen des Verfahrens ein. Mit Zahlungsauftrag vom 30. Oktober 1981 schrieb der Kostenbeamte dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabGJGebG 1962 TP3 litb Z1GJGebG 1962 TP3 litb Z2 erster SatzStGG Art5ZPO §397a
Rechtssatz: GJGebGes 1962; keine Bedenken gegen TP3 litb Z2 erster Satz; keine denkunmögliche Anwendung der TP3 litb Z1 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der vorliegenden, an den VfGH gerichteten Beschwerde wird folgender Sachverhalt geschildert: Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt habe gegen den Beschwerdeführer unter der Z Pst 15872-L/81 eine, mit 19. Jänner 1982 datierte Strafverfügung erlassen, mit der gegen ihn wegen einer am 15. Oktober 1981 begangenen Übertretung der StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,- und eine Ersatzarreststrafe im Ausm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5StGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verhaftung in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH StGG; Abnahme eines Geldbetrages ohne Rechtsgrundlage; Verletzung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...