Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 18.751-18.780 von 21.813

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/28 B525/80

Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

RS Vfgh 1982/9/28 B525/80

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

RS Vfgh 1982/9/27 B234/82

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloßes Untätigbleiben der Behörde Entscheidungstexte B 234/82 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1982

TE Vfgh Beschluss 1982/9/27 B234/82

Begründung: 1. A. A. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 (Abs1) B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde sinngemäß zusammengefaßt - aus, die belangte Bundespolizeidirektion Innsbruck habe ihm im Jänner 1982 in seinem Besitz befindliche Fahrnisse zwar anläßlich der Einleitung eines Verwaltungsstrafvollzugs abgenommen, jedoch nach Ablauf der Strafzeit - am 9. März 1982 - nur zum Teil zurückgestellt. Lediglich diese Einbehaltung des verbliebenen Restes des (im Jänner 1982) ersichtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.09.1982

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