Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 17.911-17.940 von 21.813

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

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Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

RS Vfgh 1983/9/24 B432/83

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1983

TE Vfgh Beschluss 1983/9/24 B432/83

Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.1983

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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

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Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...

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