Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
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Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
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