Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: I. Den Gegenstand der vorliegenden Verfassungsgerichtshofbeschwerde bildet der vom Bundesminister für Finanzen an ein Kreditinstitut (über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet worden war) gerichtete Bescheid vom 13. Mai 1977, mit welchem gemäß §6 Abs1 litc des Gesetzes über das Kreditwesen vom 25. September 1939, DRGBl. I S 1955 (idF des Gesetzes vom 23. Juli 1940, DRGBl. I S 1047, und der V vom 18. September 1944, DRGBl. I S 211 - im folgenden: KWG 1939) die Fortführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationKWG 1939 §5 Abs1KWG 1939 §6 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; §6 Abs1 KreditwesenG 1939; die an das Kreditinstitut gerichtete Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes berührt die höchstpersönliche Sphäre des Inhabers; keine Beschwerdelegitimation des Masseverwalters Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In ihrer an den VfGH gerichteten, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Bf. G M - sinngemäß zusammengefaßt - vor, sie sei am 18. November 1980 abends von Organen der Bundespolizeidirektion Linz aus dem Haus 4040 Linz, A-Straße Nr. 35, gewiesen (getragen) und überdies fotografiert worden; ferner habe man bei dieser Gelegenheit in ihrem Eigentum befindliche Sachen ins Freie befördert. 1.1.2. Die Bf. begehrt die kostenpflichtige Feststell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2VersammlungsG §13 Abs1VersammlungsG §14 Abs2
Rechtssatz: Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Ver... mehr lesen...