Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Begründung: 1. Andreas St. führt in der vorliegenden, gemäß Art144 Abs1 B-VG beim VfGH erhobenen Beschwerde - sinngemäß zusammengefaßt - aus, die Bundespolizeidirektion Graz habe am 16. Juli 1982 seine Mieträume in Graz, K-Gasse Nr. 16 bzw. D-Gasse Nr. 9 versiegeln und versperren lassen: Nur die Fortdauer dieser (nach §336 Abs1 Z1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 619/1981 verfügten) Sperre über den 16. Juli 1982 hinaus - nicht der in der Versiegelung und Versperrung selbstliegende, in der ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; das Unterbleiben einer Amtshandlung, nämlich der Entsiegelung und Öffnung von behördlich versperrten Räumlichkeiten, ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; die ständige Rechtsprechung zu der einer behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Datenschutzkommission hat mit Bescheid vom 3. Dezember 1981 - gestützt auf §5 Abs5 und §7 Abs3 der im
Spruch: näher zitierten Datenverarbeitungsregister-Verordnung (DVR-VO) und auf §23 des Datenschutzgesetzes - die Registrierung des Antrages der bf. Partei, protokolliert beim Datenverarbeitungsregister am 28. März 1980, wegen Unvollständigkeit abgelehnt. 2. Gegen diesen Bescheid der Datenschutzkommission richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9742/1983
Rechtssatz: Datenverarbeitungsregister-Verordnung 1979; Rechtsverletzung wegen Anwendung des gesetzwidrigen §5 Abs5 idF BGBl. Nr. 129/1980 Entscheidungstexte B 71/82 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit den im Instanzenzug - unter Beziehung auf §23 Abs3 HDG, BGBl. Nr. 151/1956 - ergangenen Bescheiden des Militärkommandanten von Wien vom 30. März 1982, Z 8783-3170/77/82 und Z 8784-3170/77/82, wurden die Grundwehrdiener und Gefreiten Ch. T und Mag. J B wegen eines Dienstvergehens nach §2 Abs1 HDG gemäß §77 Abs1 iVm. §72 Abs1 Z2 litd HDG zur Strafe des Disziplinararrestes in der Dauer von zwei bzw. drei Tagen verurteilt. 1.2.1. Gegen diese zu 1.1.1.... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9728/1983
Rechtssatz: Heeresdisziplinargesetz 1956; Verletzung des Gleichheitsrechtes nach Aufhebung des §72 Abs1 Z2 litd idF BGBl. Nr. 369/1975; Art144 Abs1 B-VG; keine Zuständigkeit des VfGH, Haftentschädigung zuzuerkennen Ent... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Wurde vom Ausschuß einer Agrargemeinschaft zwar die Einbringung der
Beschwerde an den VwGH, nicht aber an den VfGH beschlossen, mangelt
es an der Legitimation der Agrargemeinschaft zur Einbringung der
Beschwerde an den VfGH (vgl. bezüglich der Beschwerde einer Gemeinde,
Beschl. vom 17. März 1979, B49/79... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Rechtssatz: Wurde vom Ausschuß einer Agrargemeinschaft zwar die Einbringung der Beschwerde an den VwGH, nicht aber an den VfGH beschlossen, mangelt es an der Legitimation der Agrargemeinschaft zur Einbringung der Beschwerde an den VfGH (vgl. bezüglich der Beschwerde einer Gemeinde, Beschl. vom 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem Erk. vom 25. Jänner 1980, GZ D 119/78, hat der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. (im folgenden Disziplinarrat) über den Bf. die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises wegen Berufspflichtenverletzung und der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes verhängt und ihn zur Tragung der anteilsmäßigen Kosten des Verfahrens verurteilt. Der gegen die Verhängung der Disziplinarstrafe im erstinstanzlichen Erk. vom Bf.... mehr lesen...