Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art83 Abs2 Beachte einer der Anlaßfälle zu VfSlg. 9756/1983
Rechtssatz: Geschäftsordnung des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld.; Entzug des gesetzlichen Richters durch nicht dem Gesetz entsprechende Zusammensetzung einer Kollegialbehörde nach Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §6 Abs2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Nach den (in den hier wesentlichen Belangen weitgehend übereinstimmenden) Ausführungen in der Beschwerde sowie in den von der Bundespolizeidirektion (BPD) Graz und dem Zollamt Graz erstatteten Gegenschriften, ferner nach den vorgelegten Verwaltungsakten der BPD Graz Z II-5 C/9 und 10/80 und des Zollamtes Graz Z Z-921 (K/37/80) sowie nach dem beigeschafften Akt des Landesgerichtes für Strafsachen Graz AZ 4 Vr 3623/80 steht folgender Sachverhalt fest: a)... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Bf. steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Klagenfurt zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Dekret des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. April 1979 war der Bf. mit Wirksamkeit vom 1. September 1979 bis zur Ernennung eines Direktors mit der pädagogischen Leitung der Expositur Wolfsberg der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Klagenfurt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg Beachte s. auch VfSlg. 8965/1980
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Presseaussendung ist kein Bescheid, keine Ausübung
von Befehls- und Zwangsgewalt; Nichtzuständigkeit des VfGH (vgl.
VfSlg. 6891/1972; VfGH 29. November 1977 B410/77; VfGH 6. Juni 1980 Schlagworte VfGH / Zu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg Beachte s. auch VfSlg. 8965/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Presseaussendung ist kein Bescheid, keine Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt; Nichtzuständigkeit des VfGH (vgl. VfSlg. 6891/1972; VfGH 29. November 1977 B410/77; VfGH 6. Juni 1980 B103/80) Entscheidungstex... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidBDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §40 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Abberufung eines Beamten von einer provisorischen Verwendung; keine Versetzung; kein Bescheid, sondern bloßer Dienstbefehl Entscheidungstexte B 180/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5PornographieG §1 Abs3PresseG §37StPO §24StPO §98StPO §143
Rechtssatz: StPO 1960; Pornographiegesetz BGBl. Nr. 97/1950; die allgemeinen Vorschriften der §§24, 98 und 143 StPO sind infolge spezieller Regelung (§1 Abs3 PornographieG iVm. §37 Abs1 PresseG) keine gesetzliche Grundlage für die... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; durch die Regelung des §61 Nö. Gemeindeordnung
betreffend Vorstellung bei der Aufsichtsbehörde ist ein Instanzenzug
iS des Art144 B-VG eingerichtet worden (VfSlg. 5431/1966, 6033/1969, Schlagworte VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Gemeinderecht, Vorstellung Europe... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; durch die Regelung des §61 Nö. Gemeindeordnung betreffend Vorstellung bei der Aufsichtsbehörde ist ein Instanzenzug iS des Art144 B-VG eingerichtet worden (VfSlg. 5431/1966, 6033/1969, 6420/1971, 8773/1980) Entscheidungstexte B 511/83 Entscheid... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Bf. ist Eigentümerin eines auf der Parzelle 1068 der KG Anif errichteten Hauses. 1.2. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die einzige Zufahrtsmöglichkeit zu diesem Haus über die Wegparzelle 1182/1 KG Anif bestehe. Die Gemeinde Anif habe nunmehr am Beginn dieser Gemeindestraße ein allgemeines Fahrverbotsschild (Anordnung eines Allgemeinen Fahrverbotes gemäß §52 StVO) - mit der Ausnahme für Fahrräder und landwirtschaftliche Masch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §57 Abs1 Beachte s. auch VfSlg. 8889/1980
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anbringung eines Straßenverkehrszeichens, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person; keine Möglichkei... mehr lesen...