Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs3 idF BGBl 353/1981 StGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §76 Abs1VStG §35 litaVStG §35 litbVStG §35 litcVStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; VStG 1950 §35; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung gemäß §76 Abs1 StVO; zunächst keine Fest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, daß die Bf. am 10. September 1980 gegen 21.45 Uhr in Wien aus der Schönlaterngasse kommend durch die Sonnenfelsgasse in Richtung Bäckerstraße gegangen seien. In der Sonnenfelsgasse hätten sie die Fahrbahn "schräg" benützt, weil verschiedene Personenkraftfahrzeuge und ein Funkstreifenwagen der Polizei am Gehsteig abgestellt gewesen seien und dieser daher nicht benützbar gewesen sei. Ein Pol... mehr lesen...