Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
gegeben; keine Verlet... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
gegeben; keine Verlet... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
gegeben; keine Verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
gegeben; keine Verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
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Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
gegeben; keine Verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 15. Juli 1987 in Ausübung seines Berufes als Journalist "mit einem Testwagen" unterwegs gewesen. Auf der Kreuzung Penzinger Straße/Nisselgasse in Wien 14. habe er einen dort dienstversehenden Polizeibeamten gefragt, wie er am schnellsten zur Hietzinger Hauptstraße komme. Der Sicherheitswachebeamte habe darauf erwidert, daß ihn das nichts angehe. Über dieses Verhalten sei d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen den
Beschwerdeführer nicht erwiesen - Fehlen eines geeigneten
Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in Prüfung und Wägung der Ergebnisse des durchgeführten ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungStGG Art9MRK Art8HausrechtsG
Leitsatz: Nachschau durch Organe des Arbeitsamtes in einem Gebäude, das zur
Gänze Baustelle war; Ausübung unmittelbarer Befehls- und
Zwangsgewalt; Legitimation der verfügungsberechtigten Baugesellschaft
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die beschwerdeführende Baugesellschaft führte im Sommer 1988 im Haus Anzengrubergasse 28, Wien 5, eine Generalsanierung durch. Ihrem Vertreter wurden nach ihren Behauptungen vom Hausverwalter die Schlüssel zum Haus übergeben, worauf sie dort eine Baustelle einrichtete. Den vorgelegten Aktenunterlagen zufolge war das Haus damals unbewohnt. b) In der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gegründeten Beschwerde wird ausgeführt, daß sich O... mehr lesen...