Entscheidungsgründe: Der am 18. 4. 1934 geborene Kläger war von 1955 bis zu seiner Pensionierung 1991 asbestexponiert beschäftigt. Bei ihm liegt eine Asbeststaublungenerkrankung mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf (§ 177 Abs 1 Anlage 1 Nr 27 lit a ASVG) vor. Die dadurch bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt seit Anfang 2002 20 vH. Am 28. 3. 2007 hat das Landeskrankenhaus Vöcklabruck der beklagten Partei den Verdacht des Vorliegens einer... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4
Rechtssatz: Aufgrund der aus den Gesetzesmaterialien hervorgehenden Motive kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des §86 Abs 4 Satz 2 ASVG den Anfall einer Leistung aus der Unfallversicherung im Verhältnis zu § 86 Abs4 Satz 1 ASVG wieder einschränken wollte, indem er ihn generell von einem zum Zeitpunkt der späteren Antragstellung oder Einleitung des Verfahrens noch aufrechten Rentenanspruch a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Sen. h.c. Prof. Mag. Dr. Günther Schön (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Hermann V***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wojciech P*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 1. 1944 geborene Kläger, ein Gendarmeriebeamter, erlitt am 4. 3. 1976 bei Ausübung des Dienstsports Schifahren einen Dienstunfall, bei dem er sich neben einer Teilverrenkung des rechten Schultergelenks einen vorerst nicht festgestellten Kompressionsbruch des 10. Brustwirbelkörpers zuzog. Er war nach dem Unfall im Krankenstand und trat den Dienst am 12. 3. 1976 wieder an. Die Unfallanzeige langte bei der beklagten Versicherungsanstalt öffentlich Bedie... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4 Satz2B-KUVG §32 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 32 Abs 3 Satz 2 B-SVG (bzw. des § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG) ist es erforderlich, dass dem Versicherten zum Zeitpunkt der späteren Antragstellung noch ein Anspruch auf Rentenleistungen zusteht. Hingegen lässt ein erst neu (oder wiederum) entstandener Anspruch eine rückwirkende Gewährung nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 20. 7. 1994 als KFZ-Mechanikerlehrling im Betrieb der Raiffeisen-Lagerhaus Zwettl regGenmbH einen Arbeitsunfall. Mit Schreiben vom 9. 2. 2000, das bei der beklagten Partei am 10. 2. 2000 einlangte, begehrte der Kläger die Zuerkennung einer Versehrtenrente für die Folgen seines am 20. 7. 1994 erlittenen Arbeitsunfalls. Mit Bescheid vom 21. 11. 2000 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers als Arbeitsunfall anerkannt, die durch diesen Un... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4
Rechtssatz: Auf die
Gründe: der späteren Antragstellung kommt es ganz allgemein nicht an. Die Rechtsfolge einer verspäteten Antragstellung besteht - freilich nur im Fall einer ausreichenden Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20 vH - nicht im gänzlichen Verlust eines Rentenanspruchs, sondern lediglich im späteren Leistungsbeginn, also im Verlust des Rentenanspruchs für den davor liegenden Zeitraum. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers liegt auch kein Grund vor, § 86 Abs 4 ASVG, mit dem der Anfall von Leistungen aus der Unfallversicherung geregelt ist und der auch auf Ansprüche aus Versicherungsfällen anzuwenden ist, die vor de... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §363
Rechtssatz: Bei auch amtswegig zu erbringenden Leistungen entsteht die Leistungspflicht (Entscheidungspflicht) des Versicherungsträgers bereits in dem Zeitpunkt, in dem alle materiellen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn der Versicherungsträger diese kennt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie er diese Kenntnis erlangt hat. Entscheidungstexte 10 ObS 83/... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §363
Rechtssatz: Unter Unfallsanzeigen im Sinne des § 86 Abs 4 sind nicht nur die Unfallsanzeigen nach § 363 Abs 1 ASVG, sondern alle Mitteilungen zu verstehen, die den Unfallsversicherungsträger in die Lage versetzen, ein Feststellungsverfahren einzuleiten. Entscheidungstexte 10 ObS 83/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 10 ObS 83/94 ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 50.Nov §86 Abs4
Rechtssatz: Das Einlangen der Ambulanzkarte, in der die Verletzung der Versicherten angeführt sind, beim Versicherungsträger stellt im Zusammenhang mit dem von der Versicherten rückgemittelten Fragebogen eine Unfallsanzeige im Sinne des § 86 Abs 4, Satz 2, ASVG dar. Entscheidungstexte 10 ObS 263/93 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 10 ObS 263/93 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4B-KUVG §32 Abs3
Rechtssatz: Die Zweijahresfrist des § 32 Abs 3 B-KUVG (§ 86 Abs 4 ASVG) ist eine materiellrechtliche Frist, weshalb der Postlauf in die Frist einzurechnen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 87/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 10 ObS 87/93 Veröff: SZ 66/80 = SSV-NF 7/64 10 ObS 263/93 Entschei... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §207 Abs2ASVG §262 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 86 Abs 4 ASVG gilt nur für jene Leistungen der Unfallversicherung, die von Amts wegen zu erbringen sind. Sie kann nicht auf den Fall ausgedehnt werden, in dem der Kinderzuschuß nur auf besonderen Antrag gebührt. (§ 207 Abs 2 ASVG). Entscheidungstexte 10 ObS 197/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4
Rechtssatz: Wurden innerhalb der zweijährigen Frist nur Verfahren eingeleitet, die nicht zur Anspruchsfeststellung geführt haben (hier: die Mitteilung, ein Anspruch bestehe nicht, blieb unbekämpft, ein Antrag auf bescheidmäßige Erledigung erfolgte nicht), dann fallen die Leistungen der Unfallversicherung erst mit der (späteren) tatsächlichen Antragstellung an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich Mai 1985 bei der R*** O***, Mischfutterwerke Lienz, beschäftigt und im Rahmen dieser Tätigkeit unfallversichert. Durch die durch die Erwerbstätigkeit bedingte andauernde Berührung des Klägers mit Futtermitteln bildete sich ein Kontaktekzem. Diese Hautkrankheit verstärkte sich in ihren nachteiligen Folgeerscheinungen mehr und mehr, sodaß beim Kläger ab 24. Jänner 1983 berufsbedingt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen au... mehr lesen...