Norm
ASVG §86 Abs4Rechtssatz
Unter Unfallsanzeigen im Sinne des § 86 Abs 4 sind nicht nur die Unfallsanzeigen nach § 363 Abs 1 ASVG, sondern alle Mitteilungen zu verstehen, die den Unfallsversicherungsträger in die Lage versetzen, ein Feststellungsverfahren einzuleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083727Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008