Die beschwerdeführende A.H. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz GmbH genannt) war seit 1981 bis zumindest Ende 1995 einzige persönlich haftende Gesellschafterin der A.H. GmbH & Co KG (in der Folge kurz KG genannt). Alleiniger Kommanditist der KG war zum Stichtag 4. August 1995 A.H. mit einer Vermögenseinlage von S 1,560.000,--. Mit Schreiben vom 9. August 1995 forderte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse die GmbH zur Begleichung des Beitragsrückstandes der KG von ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende A.H. Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz GmbH genannt) war seit 1981 bis zumindest Ende 1995 einzige persönlich haftende Gesellschafterin der A.H. GmbH & Co KG (in der Folge kurz KG genannt). Alleiniger Kommanditist der KG war zum Stichtag 4. August 1995 A.H. mit einer Vermögenseinlage von S 1,560.000,--. Mit Schreiben vom 9. August 1995 forderte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse die GmbH zur Begleichung des Beitragsrückstandes der KG von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BAO §12;HGB §128;HGB §161 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine direkte Gesellschafterhaftung, wie sie § 12 BAO unter Hinweis auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts für Abgabenschulden vorsieht, kennt das ASVG nicht. Bei verfassungskonformer Interpretation verb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BAO §12;HGB §128;HGB §161 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine direkte Gesellschafterhaftung, wie sie § 12 BAO unter Hinweis auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts für Abgabenschulden vorsieht, kennt das ASVG nicht. Bei verfassungskonformer Interpretation verb... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/06/17 AW 97/08/0018 3 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gem § 67 Abs 10 ASVG - Eine beengte finanzielle Situation kann nicht zur Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führen, wenn gegengerichtete Interessen mitbet Parteien mitzube... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/06/17 AW 97/08/0018 3 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gem § 67 Abs 10 ASVG - Eine beengte finanzielle Situation kann nicht zur Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führen, wenn gegengerichtete Interessen mitbet Parteien mitzube... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwerdeführer schon... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwerdeführer schon... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung und Verhängung eines Beitragszuschlages - Aus der behaupteten Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides allein kann noch kein Schluß daraus gezogen werden, daß schon deshalb ein unverhältnismäßiger Nachteil vorliege (hier: Bestreitung der Dienstgeberei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung und Verhängung eines Beitragszuschlages - Aus der behaupteten Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides allein kann noch kein Schluß daraus gezogen werden, daß schon deshalb ein unverhältnismäßiger Nachteil vorliege (hier: Bestreitung der Dienstgeberei... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Bei Berücksichtigung des Vollzugsinteresses des Sozialversicherungsträgers fällt - was den Hinweis auf das geringe Einkommen des ASt betrifft - der ihm aufgrund der §§ 290 ff, insbesondere § 291a EO, ohnehin zukommende Pfändungsschutz ("Existenzminimum") ebens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Bei Berücksichtigung des Vollzugsinteresses des Sozialversicherungsträgers fällt - was den Hinweis auf das geringe Einkommen des ASt betrifft - der ihm aufgrund der §§ 290 ff, insbesondere § 291a EO, ohnehin zukommende Pfändungsschutz ("Existenzminimum") ebens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung - Daß die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aufgrund des Bescheides, mit dem die Beitragspflicht des ASt zur Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, Rückstandsausweise erlassen und Betreibungsschritte für den Fall setzen kann, daß die antragstellende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung - Daß die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aufgrund des Bescheides, mit dem die Beitragspflicht des ASt zur Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, Rückstandsausweise erlassen und Betreibungsschritte für den Fall setzen kann, daß die antragstellende... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 2. Oktober 1996 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" vom 2. September 1996 mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht statt. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister davon aus, der Beschwerdeführer habe, wie sich aus den seinem Antrag angeschlossenen Urkunden ergebe, die... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 2. Oktober 1996 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" vom 2. September 1996 mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht statt. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister davon aus, der Beschwerdeführer habe, wie sich aus den seinem Antrag angeschlossenen Urkunden ergebe, die... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: ASVG;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die
Begründung: eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: ASVG;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die
Begründung: eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd... mehr lesen...
In Ergänzung des am 11. Juni 1996 eingelangten Aufschiebungsantrags vom 7. Juni 1996 (des zweiten in dieser Beschwerdesache) und zur Widerlegung der Stellungnahme der belangten Behörde, wonach die mit dem Antrag zunächst vorgelegten Unterlagen auch unabhängig von den ins Treffen geführten Beitragsrückständen auf die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags hindeuteten, hat die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 9. Jänner 1997 eine Zwischenbilanz zum 30. November 1996 vorgelegt. Verbin... mehr lesen...
In Ergänzung des am 11. Juni 1996 eingelangten Aufschiebungsantrags vom 7. Juni 1996 (des zweiten in dieser Beschwerdesache) und zur Widerlegung der Stellungnahme der belangten Behörde, wonach die mit dem Antrag zunächst vorgelegten Unterlagen auch unabhängig von den ins Treffen geführten Beitragsrückständen auf die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags hindeuteten, hat die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 9. Jänner 1997 eine Zwischenbilanz zum 30. November 1996 vorgelegt. Verbin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht - Zur Widerlegung der Stellungnahme der belangten Behörde, wonach die mit dem Antrag zunächst vorgelegten Unterlagen auch unabhängig von den ins Treffen geführten Beitragsrückständen auf die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags hindeuteten, hat der Antragstell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht - Zur Widerlegung der Stellungnahme der belangten Behörde, wonach die mit dem Antrag zunächst vorgelegten Unterlagen auch unabhängig von den ins Treffen geführten Beitragsrückständen auf die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags hindeuteten, hat der Antragstell... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, daß eine bei einem nachträglichen Kostenersatz für den Bezug von Heilmitteln einbehaltene Rezeptgebühr nach § 12 Abs. 8 letzter Satz UStG 1972 die Vorsteuerbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsträger mindert (vgl. Tz. 1.2 der Niederschrift über die Schlußbesprechung vom 18. Mai 1989; es handelte sich um Vorsteuerbeträge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, daß eine bei einem nachträglichen Kostenersatz für den Bezug von Heilmitteln einbehaltene Rezeptgebühr nach § 12 Abs. 8 letzter Satz UStG 1972 die Vorsteuerbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsträger mindert (vgl. Tz. 1.2 der Niederschrift über die Schlußbesprechung vom 18. Mai 1989; es handelte sich um Vorsteuerbeträge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/07 89/15/0041 2 Stammrechtssatz § 12 Abs 8 UStG 1972 idF des AbgÄG 1980, 1980/563, setzt einen " Kostenersatz " iSd Sozialv... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/07 89/15/0041 2 Stammrechtssatz § 12 Abs 8 UStG 1972 idF des AbgÄG 1980, 1980/563, setzt einen " Kostenersatz " iSd Sozialv... mehr lesen...