RS Vwgh 1998/3/19 AW 98/08/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung und Verhängung eines Beitragszuschlages - Aus der behaupteten Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides allein kann noch kein Schluß daraus gezogen werden, daß schon deshalb ein unverhältnismäßiger Nachteil vorliege (hier: Bestreitung der Dienstgebereigenschaft in Ansehung einer Beitragsnachverrechnung). Ob ein unverhältnismäßiger Nachteil hingegen dann vorläge, wenn die Behauptung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides offenkundig zuträfe, kann auf sich beruhen, weil hier ein solcher Fall nicht vorliegt.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:AW1998080019.A01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten