Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung in der Frage der bereits 1935 erfolgten Auswanderung (endgültigen Wohnsitzverlegung, Verlegung des Lebensmittelpunktes) von Wien nach Lopatyn in Polen. Schlagworte freie Beweiswürdigung Eur... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: Zu einer OHG können keine familienrechtlichen Beziehungen bestehen. Eine "familienhafte Mithilfe" kommt insofern nicht in Frage. (Hinweis auf E vom 5.9.1980, 1280/78) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984080078.X02 Im RIS seit 17.11.2004 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juli 1968 lehnte die mitbeteiligte Partei die von der Beschwerdeführerin beantragte Begünstigung mit der Begründung: ab, daß sie nach den durchgeführten Ermittlungen nicht zu dem in § 500 ASVG genannten Personenkreis gehöre. In dem dagegen erhobenen Einspruch behauptete die Beschwerdeführerin, sie sei drei Jahre lang bis zum „Anschluß“ im Jahre 1938 mit Rechtsanwalt Dr. AB liiert gewesen und in engster Freundschaft gestanden; er habe damals von seiner Gattin getren... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §500ASVG §502 Abs4
Rechtssatz: Es ist zwischen einem "abgeleiteten" Begünstigungstatbestand einer Auswanderung (nämlich einer Auswanderung, die ihren Grund nicht in der eigenen Verfolgung, sondern in der verfolgungsbedingten Auswanderung eines Dritten hatte, mit dem der Begünstigungswerber familienrechtlich oder familienh... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §500ASVG §502 Abs4
Rechtssatz: Eine Auswanderung aus politischen Gründen liegt nicht nur dann vor, wenn sich der Betreffende aus politischen Gründen gegen die damaligen Träger der Macht im Staate und die von ihnen vertretene Ordnung stellte, sondern auch dann, wenn der Betreffende wegen Beziehungen zu einer Person jüdisch... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1322/76 E 7. September 1979 VwSlg 9912 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Ein Begünstigungswerber, der seinen Anspruch im Sinne des § 502 Abs 4 ASVG nur aus einer aus den Gründen des § 500 ASVG bedingten Auswanderung ableitet, ist nicht verhalten, eine Bescheinigung gem § 506 Abs 3 ASVG... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1935/70 E 27. Jänner 1971 VwSlg 7952 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Eine freiwillige Auswanderung aus Loyalität zu aus rassischen Gründen verfolgten Dienstgebern bildet keinen Begünstigungstatbestand. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der am 10. März 1977 verstorbene Ehegatte der Beschwerdeführerin, H P, wurde mit Bescheid der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 31. Dezember 1955 wie folgt begünstigt: Gemäß § 112 ff SV - ÜG 1953 in der Fassung der 3. Novelle, BGBl. Nr. 165/1954, wurde die Zeit vom 13. März 1938 bis 26. Juli 1938 und die Zeit vom 7. Jänner 1943 bis 18. Mai 1945 im Ausmaß von insgesamt 34 Beitragsmonaten als Pflichtbeitragszeit in der höchsten Beitragsgrundlage auf Bundes... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4ASVG §502 Abs5 idF 1976/704 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1582/71 E 24. November 1971 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert. ... mehr lesen...
Laut der durch die Österreichische Botschaft in London am 2. Juli 1974 gemäß § 506 Abs. 3 ASVG ausgestellten Bescheinigung hat der am 10. April 1894 geborene Beschwerdeführer - der am 14./17. Juni 1974 bei der Mitbeteiligten den Antrag auf "begünstigte Anrechnung gemäß §§ 500 ff ASVG" und auf Gewährung einer Alterspension gestellt hat - glaubhaft dargetan, dass er aus Gründen der Abstammung "in der Zeit vom 31. Juli 1938 bis heute in England emigriert gewesen ist; außerdem war er... mehr lesen...
Auf Grund eines von der mitbeteiligten Partei am 7. Juli 1967 gestellten Antrages hat der beschwerdeführende Versicherungsträger mit Bescheid vom 24. März 1969 entschieden, daß für die Mitbeteiligte die Zeit vom 13. März 1938 bis 1. Oktober 1942 wegen Arbeitslosigkeit und die Zeit vom 2. Oktober 1942 bis 9. Mai 1945 wegen Haft als Beitragszeit gemäß § 502 Abs. 1 ASVG zu berücksichtigen sei. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Antrag vom 4. Februar 1970 begehrte die Mitbe... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §500 Abs1ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0873/57 E 2. Oktober 1957 VwSlg 4437 A/1957 RS 1 Stammrechtssatz Unter Auswanderung im Sinne des § 500 Abs 1 ASVG ist die Verlegung des ständigen Wohnsitzes einer Person in das Ausland zu verstehen. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 1 Stammrechtssatz Für den Begriff "Wohnsitz" sind im Zusammenhang mit dem Begünstigungstatbestand des § 502 Abs 4 ASVG (Auswanderung) die Bestimmungen der § 66 der Jurisdiktionsnorm heranzuziehen (Hinweis E 13.6.1962, 587/60). ... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufgabe des Wohnsitzes ist dann anzunehmen, wenn sich jemand freiwillig aus dem Staatsgebiet entfernt und aus den Begleitumständen die Absicht hervorgeht, den Aufenthalt am Ort der neuen Niederlassung zu nehmen (Hinweis E 22.11.194... mehr lesen...
In einem Schreiben vom 8. November 1967 teilte die mitbeteiligte Partei der beschwerdeführenden Partei mit, sie sei seit Dezember 1920 als Kürschnergehilfe in Wien beschäftigt gewesen. Aus rassischen Gründen habe sie 1938 ihren Dienstposten verloren und habe emigrieren müssen. Aus diesem Grunde stelle sie gemäß §§ 500 ff ASVG den Antrag auf begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten. Aus einer von der beschwerdeführenden Partei eingeholten Meldebestätigung der Bundespolizeidirekti... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4
Rechtssatz: Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1971:1971001582.X01 Im R... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §500 Abs1ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0873/57 E 2. Oktober 1957 VwSlg 4437 A/1957 RS 1 Stammrechtssatz Unter Auswanderung im Sinne des § 500 Abs 1 ASVG ist die Verlegung des ständigen Wohnsitzes einer Person in das Ausland zu verstehen. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 1 Stammrechtssatz Für den Begriff "Wohnsitz" sind im Zusammenhang mit dem Begünstigungstatbestand des § 502 Abs 4 ASVG (Auswanderung) die Bestimmungen der § 66 der Jurisdiktionsnorm heranzuziehen (Hinweis E 13.6.1962, 587/60). ... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §502 Abs4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 2 Stammrechtssatz Die Aufgabe des Wohnsitzes ist dann anzunehmen, wenn sich jemand freiwillig aus dem Staatsgebiet entfernt und aus den Begleitumständen die Absicht hervorgeht, den Aufenthalt am Ort der neuen Niederlassung zu nehmen (Hinweis E 22.11.194... mehr lesen...