RS Vwgh 1985/9/13 84/08/0017

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Veröffentlicht am 13.09.1985
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500
ASVG §502 Abs4

Rechtssatz

Es ist zwischen einem "abgeleiteten" Begünstigungstatbestand einer Auswanderung (nämlich einer Auswanderung, die ihren Grund nicht in der eigenen Verfolgung, sondern in der verfolgungsbedingten Auswanderung eines Dritten hatte, mit dem der Begünstigungswerber familienrechtlich oder familienhaft verbunden war, Hinweis auf E vom 23.5.1962, 2191/59) und einem Begünstigungstatbestand auf Grund eigener Verfolgung zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080017.X01

Im RIS seit

15.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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