RS Vwgh 1972/5/10 1966/71

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Veröffentlicht am 10.05.1972
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0452/63 E 12. Juni 1963 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufgabe des Wohnsitzes ist dann anzunehmen, wenn sich jemand freiwillig aus dem Staatsgebiet entfernt und aus den Begleitumständen die Absicht hervorgeht, den Aufenthalt am Ort der neuen Niederlassung zu nehmen (Hinweis E 22.11.1948, 760/47, VwSlg 588 A/1948).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001966.X05

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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