RS Vwgh 1971/11/24 1582/71

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Veröffentlicht am 24.11.1971
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4

Rechtssatz

Ausführungen darüber, wann eine Auswanderung als beendet anzusehen ist, wenn ein Emigrant nach 1945 nach Österreich zurückkehrt und später neuerlich in das Ausland auswandert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1971001582.X01

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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