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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung in der Frage der bereits 1935 erfolgten Auswanderung (endgültigen Wohnsitzverlegung, Verlegung des Lebensmittelpunktes) von Wien nach Lopatyn in Polen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983080165.X01Im RIS seit
27.10.2004