RS Vwgh 1986/11/13 83/08/0165

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Veröffentlicht am 13.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Schlüssigkeit der behördlichen Beweiswürdigung in der Frage der bereits 1935 erfolgten Auswanderung (endgültigen Wohnsitzverlegung, Verlegung des Lebensmittelpunktes) von Wien nach Lopatyn in Polen.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983080165.X01

Im RIS seit

27.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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