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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
ASVG §500Rechtssatz
Eine Auswanderung aus politischen Gründen liegt nicht nur dann vor, wenn sich der Betreffende aus politischen Gründen gegen die damaligen Träger der Macht im Staate und die von ihnen vertretene Ordnung stellte, sondern auch dann, wenn der Betreffende wegen Beziehungen zu einer Person jüdischer Abstammung einer konkreten politischen Verfolgung oder der begründeten Gefahr einer solchen ausgesetzt war. (Hinweis auf E vom 6.9.1972, 1009/72 und 26.4.1950, 2188/49, VwSlg 1392 A/1950)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080017.X02Im RIS seit
15.12.2020Zuletzt aktualisiert am
15.12.2020