Am 27. April 1969 verschuldete der bei der beklagten Partei als Kraftfahrzeughalter haftpflichtversicherte Herbert M einen Verkehrsunfall, anlaßlich dessen Karla R schwer verletzt wurde. Karla R ist bei der Klägerin sozialversichert. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin von der regreßpflichtigen Beklagten Zahlung von 23.819.10 S an pauschalierten unfallskausalen Krankenbehandlungskosten und die Feststellung daß die Beklagte der Klägerin - beschränkt auf den Rahmen des Kra... mehr lesen...
Norm: ASVG §328ASVG §332 Abs1 AASVG §332 Abs4
Rechtssatz: Der österreichische Gesetzgeber hat die privatrechtliche Grundlage des Ersatzanspruches des Sozialversicherungsträgers - die Legalzession - keinesfalls verlassen und wollte nicht - was ganz ungewöhnlich wäre - einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (§ 328 ASVG) zum Inhalt eines privatrechtlichen (§ 332 ASVG) machen. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §328ASVG §332 Abs1 AASVG §332 Abs4
Rechtssatz: 1./ Die gemäß § 332 ASVG gebotene entsprechende Anwendung des § 328 ASVG bedeutet, daß ein Regreßanspruch nur nach Maßgabe des Umfanges des auf Grund der Legalzession auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruches besteht und daß § 332 Abs 4 ASVG nur als Spezialvorschrift zu § 332 Abs 1 ASVG angesehen werden kann. 2./ Daher ist auch bei derartigen Regreßansprüchen die Lehr... mehr lesen...
Norm: ASVG §328ASVG §332 Abs4
Rechtssatz: § 332 ASVG enthält eine widerlegliche Vermutung und hat bloß die Funktion der Verschiebung der Beweislast. Verlangt also der Versicherungsträger das Pauschale, so liegt es am Schädiger, den tatsächlichen Aufwand des Versicherungsträgers einzuwenden und nachzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 213/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §144 ffASVG §148ASVG §328ASVG §332 D
Rechtssatz: Wird von der Legalzessionarin nach § 332 ASVG nur ein Betrag gefordert, der geringer ist, als die vom Verletzten zu leistenden Anstaltspflegekosten abzüglich der Haushaltsersparnis, dann ist die Haushaltsersparnis dem Sozialversicherungsträger gegenüber nicht mehr in Anrechnung zu bringen. Entscheidungstexte 2 Ob 33/67 Entsch... mehr lesen...
Am 29. August 1959 wurde Karl St. bei einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Die Klägerin erbringt Leistungen an Karl St. und verlangt deren Ersatz vom Beklagten. Mit dem Leistungsbegehren verband sie ein Feststellungsbegehren hinsichtlich des Anspruches auf Ersatz für künftige Leistungen. Der Erstrichter sprach der Klägerin 15.759 S samt Anhang zu. Das Mehrbegehren von 300 S samt Anhang sowie das Feststellungsbegehren wies er ab. Im zugesprochenen Betrag sind u.... mehr lesen...
Norm: ASVG §328ASVG §332 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Geltendmachung des Pauschalbetrages kann der Einwand der mißbräuchlichen Rechtsausübung erhoben werden, wenn der Pauschalbetrag den hypothetischen Aufwand für eine privatärztliche Behandlung wesentlich übersteigt. Entscheidungstexte 2 Ob 299/64 Entscheidungstext OGH 15.10.1964 2 Ob 299/64 Veröff: SZ 37/144 = EvBl 1965/51 S ... mehr lesen...
Norm: ASVG §328ASVG §332
Rechtssatz: Ebenso wie die klagende Partei als Versicherungsträger gemäß § 328 ASVG berechtigt ist, gegenüber dem Fürsorgeträger die Abgeltung des Ersatzanspruches für Krankenbehandlung mit einem Pauschalbetrag geltend zu machen, steht ihr dieses Recht auch gegenüber dem Schädiger zu, ohne daß es der Feststellung eines Deckungsfonds bedarf. Entscheidungstexte 2 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Klägerin pflichtversicherte Jakob St***** hat am 16. 9. 1956 einen Verkehrsunfall erlitten, woraus ihm die Klägerin Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbringt. Im vorliegenden Prozesse nimmt sie gemäß § 332 ASVG den Beklagten auf teilweisen Ersatz ihrer Leistungen an Jakob St***** in Anspruch, weil der Beklagte den Unfall zum Teil verschuldet habe; die Klägerin legt ihren Ansprüchen die Schadensteilung von 1 zu 1 im Verhältnis der Un... mehr lesen...
Norm: ASVG §141ASVG §328ASVG §332 Abs4
Rechtssatz: Mit der Lehre (vgl Gehrmann-Rudolph-Teschner ASVG S 514) ist festzuhalten, daß die Ansicht des Ausschusses, daß unter dem gebührenden Krankengeld nach § 141 ASVG lediglich das im Abs 1 dieses Paragraphen vorgesehene Normalkrankengeld zu verstehen sei, im Wortlaut des Gesetzes keinen Ausdruck gefunden hat; aus der uneingeschränkten Zitierung des § 141 ASVG in § 328 ASVG (diese Vorschrift ist vor... mehr lesen...