RS OGH 1961/1/5 2Ob464/60

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Veröffentlicht am 05.01.1961
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Norm

ASVG §141
ASVG §328
ASVG §332 Abs4

Rechtssatz

Mit der Lehre (vgl Gehrmann-Rudolph-Teschner ASVG S 514) ist festzuhalten, daß die Ansicht des Ausschusses, daß unter dem gebührenden Krankengeld nach § 141 ASVG lediglich das im Abs 1 dieses Paragraphen vorgesehene Normalkrankengeld zu verstehen sei, im Wortlaut des Gesetzes keinen Ausdruck gefunden hat; aus der uneingeschränkten Zitierung des § 141 ASVG in § 328 ASVG (diese Vorschrift ist vorliegendenfalls nach § 332 Abs 4 ASVG entsprechend anzuwenden) muß vielmehr geschlossen werden, daß auch die im § 141 Abs 2 und 3 vorgesehenen Erhöhungen des Krankengeldes zu berücksichtigen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0083957

Dokumentnummer

JJR_19610105_OGH0002_0020OB00464_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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