Norm
ASVG §328Rechtssatz
Ebenso wie die klagende Partei als Versicherungsträger gemäß § 328 ASVG berechtigt ist, gegenüber dem Fürsorgeträger die Abgeltung des Ersatzanspruches für Krankenbehandlung mit einem Pauschalbetrag geltend zu machen, steht ihr dieses Recht auch gegenüber dem Schädiger zu, ohne daß es der Feststellung eines Deckungsfonds bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0084955Dokumentnummer
JJR_19620614_OGH0002_0020OB00146_6200000_001