Norm
ASVG §144 ffRechtssatz
Wird von der Legalzessionarin nach § 332 ASVG nur ein Betrag gefordert, der geringer ist, als die vom Verletzten zu leistenden Anstaltspflegekosten abzüglich der Haushaltsersparnis, dann ist die Haushaltsersparnis dem Sozialversicherungsträger gegenüber nicht mehr in Anrechnung zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0084013Dokumentnummer
JJR_19670623_OGH0002_0020OB00033_6700000_001