Norm
ASVG §328Rechtssatz
1./ Die gemäß § 332 ASVG gebotene entsprechende Anwendung des § 328 ASVG bedeutet, daß ein Regreßanspruch nur nach Maßgabe des Umfanges des auf Grund der Legalzession auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruches besteht und daß § 332 Abs 4 ASVG nur als Spezialvorschrift zu § 332 Abs 1 ASVG angesehen werden kann.
2./ Daher ist auch bei derartigen Regreßansprüchen die Lehre vom Deckungsfonds anzuwenden, und es handelt sich somit nicht um originäre, sondern um abgeleitete Ansprüche (Krejci, JBl 1965,605).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084964Dokumentnummer
JJR_19741121_OGH0002_0020OB00213_7400000_003