Norm
ASVG §328Rechtssatz
Gegen die Geltendmachung des Pauschalbetrages kann der Einwand der mißbräuchlichen Rechtsausübung erhoben werden, wenn der Pauschalbetrag den hypothetischen Aufwand für eine privatärztliche Behandlung wesentlich übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0084942Dokumentnummer
JJR_19641015_OGH0002_0020OB00299_6400000_001