Entscheidungsgründe: Die am 10. 7. 1941 geborene Klägerin war seit 17. 9. 1965 mit Dr. Wolfram Eckart R***** verheiratet. Der Ehegatte der Klägerin verstarb am 19. 1. 2009. Er hatte im Jahr 2008 34.535,70 EUR an Einkünften aus einer Pension, im Jahr 2007 33.857,18 EUR aus einer Pension und 3.807,76 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit, im Jahr 2006 33.427,10 EUR aus einer Pension und 3.168 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie im Jahr 2005 32.770,78 EUR aus eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Kranke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich N*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 3. 7. 2006. Er war als Gewerbetreibender selbständig erwerbstätig gewesen. Sein Einkommen hatte zur Gänze aus Einkünften aus Gewerbebetrieb bestanden. Im Jahr 2004 hatte er Einkünfte von 38.564,97 EUR und im Jahr 2005 Einkünfte von 45.133,98 EUR bezogen. Im Jahr 2006 hätte seine Bruttopension zum Stichtag 1. 8. 2006 monatlich 2.001,62 EUR zuzüglich eines besonderen Steigerungsbetrags von 6,83 EUR betragen. Di... mehr lesen...
Begründung: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Krankengeld u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Andrea Eisler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Waltraud F*****, vertreten durch Dr. Stefan Gloß und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 3. 12. 2007 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach ihrem am 23. 9. 2006 verstorbenen Ehemann John E***** und sprach aus, dass die Höhe der Pension ab 1. 10. 2006 184,59 EUR und ab 1. 1. 2007 187,54 EUR monatlich betrage. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage stellte die Klägerin das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihr ab 1. 10. 2006 eine Witwenpension im Aus... mehr lesen...
Norm: ASVG §264 Abs5GSVG §60 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter „Einkommen" im Sinn des § 264 Abs 5 ASVG ist das aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gebührende Bruttoentgelt gemäß § 49 ASVG inklusive Sonderzahlungen zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 156/06y Entscheidungstext OGH 19.12.2006 10 ObS 156/06y 10 ObS 90/08w Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z3ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z4ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs5 Z3ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs5 Z4
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis des VfGH vom 27. 6. 2003, G 300/02 ua (VfSlg 16.923), besteht für den Gesetzgeber ein weiter Spielraum, was er als Einkommen bezeichnet, das für die Ermittlung der Hinterbliebenenpension relevant ist. Dem Gesetzgeber ist es daher unbenommen, bei der Ermittlung de... mehr lesen...
Norm: ASVG §91 Abs1ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z1ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z3
Rechtssatz: § 264 Abs 5 Z 1 ASVG verweist für den Begriff des Erwerbseinkommens auf die mit dem SRÄG 1996, BGBl 1996/411, eingeführte Legaldefinition des § 91 ASVG. Darin ist der Bezug einer Betriebspension zumindest nicht explizit enthalten; er kann auch weder unter Abs 1 Z 1 noch unter Abs 1 Z 2 subsumiert werden, weil in beiden Fällen auf die Ausübun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Friedrich K*****, ist am 4. 6. 2004 verstorben. Die Klägerin bezieht von der B***** eine Pension, die aufgrund eines pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnisses (§ 5 Abs 1 Z 3 lit a ASVG) entstanden ist. In den Kalenderjahren 2002 und 2003 hatte diese Eigenpension eine Bruttohöhe von EUR 52.318,36 (2002) bzw EUR 53.392,82 (2003), insgesamt EUR 105.711,18. Die Summe der Bruttobezüge des verstorbenen Ehegatten betrug für das Jahr 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Leopold H*****, ist am 24. 9. 2004 verstorben. In den Kalenderjahren 2002 und 2003 hat Leopold H***** von seinem Dienstgeber O***** auf der Basis eines Sozialplans eine Überbrückungshilfe bezogen. Mit Bescheid vom 22. 12. 2004 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension ab 25. 9. 2004 anerkannt und ausgesprochen, dass die Höhe der Pension monatlich EUR 0,--, zuzüglich Höherversicherung EUR 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg vom 17. 5. 1988 im Einvernehmen geschieden. Anlässlich der Scheidung schloss die Klägerin am 17. 5. 1988 mit Johann H***** einen Scheidungsvergleich gemäß § 55a Abs 2 EheG, dessen Punkt 1. folgendermaßen lautet: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4ASVG §264 Abs5EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des § 264 Abs 5 ASVG kommt eine teleologische Reduktion des § 258 Abs 4 ASVG dahin, daß in den Fällen der Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 in Verbindung mit § 61 Abs 3 EheG das Erfordernis des nach dieser Gesetzesstelle geforderten qualifizierten Unterhaltstitel entfallen könnte, nicht in Frage. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 17. November 1989 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin vom 20. Oktober 1989 auf Witwenpension nach ihrem am 10. September 1989 verstorbenen geschiedenen Ehegatten ab, weil ihr dieser zur Zeit seines Todes nicht aufgrund eines im § 258 Abs 4 ASVG genannten Titels Unterhalt (einen Unterhaltsbeitrag) zu leisten gehabt habe. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgewiesene Leistung im gesetzl... mehr lesen...
Norm: ASVG §264 Abs5
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist nicht im Wege der Analogie auch auf Fälle anzuwenden, in denen ein Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG fehlt, unabhängig davon, ob die Scheidung nach § 49 oder 55 EheG erfolgte. Entscheidungstexte 10 ObS 328/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 10 ObS 328/90 Veröff: SSV-NF 4/126 Euro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und dem Versicherten Anton F*** am 24.12.1949 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 26.1.1984, 6 Cg 464/82-43, aus dem alleinigen Verschulden des Versicherten Anton F*** geschieden. Nach den Feststellungen dieses Urteils war die Ehe der Streitteile schon seit längerer Zeit zerrüttet, weil sich die Ehegatten, bedingt durch das Verhalten des Mannes, nicht mehr verstanden. Er war zur Klägerin lieblos und zog es ... mehr lesen...