RS OGH 1990/10/9 10ObS328/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1990
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Norm

ASVG §264 Abs5

Rechtssatz

Diese Bestimmung ist nicht im Wege der Analogie auch auf Fälle anzuwenden, in denen ein Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG fehlt, unabhängig davon, ob die Scheidung nach § 49 oder 55 EheG erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085421

Dokumentnummer

JJR_19901009_OGH0002_010OBS00328_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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