RS OGH 2006/8/17 10ObS126/06m, 10ObS18/09h, 10ObS81/09y, 10ObS57/10w, 10ObS182/10b, 10ObS11/15p, 10O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.2006
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Norm

ASVG §91 Abs1
ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z1
ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs5 Z3

Rechtssatz

§ 264 Abs 5 Z 1 ASVG verweist für den Begriff des Erwerbseinkommens auf die mit dem SRÄG 1996, BGBl 1996/411, eingeführte Legaldefinition des § 91 ASVG. Darin ist der Bezug einer Betriebspension zumindest nicht explizit enthalten; er kann auch weder unter Abs 1 Z 1 noch unter Abs 1 Z 2 subsumiert werden, weil in beiden Fällen auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 126/06m
    Entscheidungstext OGH 17.08.2006 10 ObS 126/06m
    Beisatz: Mangels einer Gesetzeslücke kommt auch eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 264 Abs 5 Z 3 lit 1 ASVG nicht in Betracht. (T1)
  • 10 ObS 18/09h
    Entscheidungstext OGH 17.03.2009 10 ObS 18/09h
    Auch; Beisatz: Der Gesetzgeber wollte Leistungen aus privaten Pensionskassen aus dem Einkommensbegriff des § 264 Abs 5 ASVG ausklammern, weshalb Betriebspensionen nicht bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Witwenpension zu berücksichtigen sind. (T2)
    Beisatz: Hier: Da es sich bei der hier in Rede stehenden Pensionsleistung der Klägerin aber um keine innerstaatliche Leistung sondern um eine Pensionsleistung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (Großbritannien) handelt, sind für die Qualifizierung der Leistung auch die in der Rechtsprechung des EuGH für eine Abgrenzung der „gesetzlichen" und „betrieblichen" Systeme der sozialen Sicherung entwickelten Kriterien zu berücksichtigen. (T3)
  • 10 ObS 81/09y
    Entscheidungstext OGH 21.07.2009 10 ObS 81/09y
    Vgl; Beisatz: Bei der Abfertigung handelt es sich um eine sozialversicherungsbeitragsfreie Leistung, die nicht als Entgelt aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne der §§ 49, 91 ASVG und damit auch nicht als Einkommen im Sinne des § 264 Abs 5 ASVG anzusehen ist. (T4)
  • 10 ObS 57/10w
    Entscheidungstext OGH 04.05.2010 10 ObS 57/10w
    Vgl; Bem: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 81/09y. (T5)
    Beis wie T4
  • 10 ObS 182/10b
    Entscheidungstext OGH 29.03.2011 10 ObS 182/10b
    Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Zahlung erfolgte überdies lange vor dem 2? bzw 4?jährigen Beobachtungszeitraum. (T6)
  • 10 ObS 11/15p
    Entscheidungstext OGH 24.03.2015 10 ObS 11/15p
    Vgl auch; Beisatz: Die vom Ehegatten der Versicherten aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer bezogene Altersversorgung fällt nicht unter den Einkommensbegriff des § 264 Abs 5 Z 2 lit a bzw Abs 5 Z 3 ASVG. Auch eine analoge Anwendung des § 264 Abs 5 ASVG scheidet in diesem Fall aus. (T7)
  • 10 ObS 77/15v
    Entscheidungstext OGH 01.10.2015 10 ObS 77/15v
    Auch; Veröff: SZ 2015/108

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121123

Im RIS seit

16.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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