Rechtssatz
§ 264 Abs 5 Z 1 ASVG verweist für den Begriff des Erwerbseinkommens auf die mit dem SRÄG 1996, BGBl 1996/411, eingeführte Legaldefinition des § 91 ASVG. Darin ist der Bezug einer Betriebspension zumindest nicht explizit enthalten; er kann auch weder unter Abs 1 Z 1 noch unter Abs 1 Z 2 subsumiert werden, weil in beiden Fällen auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121123Im RIS seit
16.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018