Norm: ASVG §253dASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs2
Rechtssatz: Sowohl Männer als auch Frauen, die zum Stichtag 1.7.2000 das 55. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben, bei Vorliegen der gemäß § 253 d ASVG sonst hierfür erforderlichen allgemeinen und besonderen Vorraussetzungen, Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Dieses Recht steht unabhängig von einem Höchstalter der betreffenden Person zu. Dieses Recht... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art41
Rechtssatz: Ein vom Versicherten beim zuständigen jugoslawischen (hier: bosnischen) Versicherungsträger eingereichter (unter Verwendung des Formblattes BH/A13) Antrag auf Invaliditätspension ist auch als Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu werten (so schon 10 ObS 205/03z). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs2
Rechtssatz: Vor dem 7. 7. 2000 (dem Tag, an dem die neuen Rechtsvorschriften des SVÄG 2000 betreffend die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) nach § 253d ASVG kundgemacht wurden, die Österreich erlassen hat, um der Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich de... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG idF SVÄG 2000 §587 Abs4BSVG §122cBSVG idF SVÄG 2000 §274 Abs4
Rechtssatz: Durch § 587 Abs 4 ASVG idF SVÄG 2000 wird genau für die Personengruppe von männlichen Versicherten, die als von der gemeinschaftsrechtswidrigen Regelung des § 253d ASVG unmittelbar Betroffene im Sinne des Urteils des EuGH vom 23. 5. 2000, Rs C-104/98 (Buchner) einen Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gestellt haben,... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dBSVG §122c
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat im Sinne der bindenden Rechtsansicht des EuGH (Urteil vom 23.5.2000, C-104/98) davon auszugehen, dass die österreichische Rechtslage, nach der das Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit für Frauen 55 und für Männer 57 Jahre beträgt, als geschlechtsspezifische Diskriminierung dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Auf Grund des Anwendungsvorranges di... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z2ASVG §253d
Rechtssatz: Durch § 86 Abs 3 Z 2 ASVG ist in Bezug auf § 253d ASVG keine Änderung durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 eingetreten, so dass die alte Rechtslage und Judikatur anwendbar ist. Entscheidungstexte 10 ObS 129/99i Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 129/99i European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bASVG §253dASVG §270BSVG §122BSVG §122aBSVG §122cGSVG §131GSVG §131aGSVG §131c
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit setzen als Leitbild des bisherigen Berufes eine Tätigkeit voraus, die potentiell zumindest bis zum 57. bzw 60. Lebensjahr, regelmäßig aber bis zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §255 Abs4GSVG §131cGSVG §133 Abs2
Rechtssatz: § 131c GSVG stellt zwar auf den vom Versicherten zuletzt geführten Gewerbebetrieb, anders als § 253d ASVG jedoch nicht auf die von ihm konkret verrichtete Tätigkeit ab. Entscheidungstexte 10 ObS 380/97y Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 ObS 380/97y European Case Law... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dBSVG §122c idF 18.BSVGNov BGBl 1993/337 BSVG §124 Abs2
Rechtssatz: § 122c BSVG kann nur Versicherungsfälle betreffen, die frühestens am 1. September 1996 eingetreten sind und der vollen Einwirkung der durch das StrukturanpassungsG 1996 geschaffenen neuen Rechtslage unterstehen. Sind beim Versicherten beide primären Leistungsvoraussetzungen (erforderliches Alter und Erwerbsunfähigkeit) vor dem 1. September 1996 eingetreten, so k... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dBSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Da für den Gesetzgeber keine Verpflichtung besteht, die Voraussetzungen für eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für alle Systeme gleichartig zu regeln, bestehen auch keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen. Entscheidungstexte 10 ObS 257/97k Entscheidungstext OGH 12.08.1997 10 ObS 257... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §255 Abs4 AASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §273 Abs3ASVG §253dASVG §270
Rechtssatz: Mit der durch die 51. ASVG-Nov ab. 1.7.1993 eingeführten vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§ 253 d ASVG) wurde eine neue Leistung der Pensionsversicherung geschaffen, die jedoch weitgehend die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 4 ASV... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §255 Abs4 litc EASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §273 Abs3 litcASVG §253d
Rechtssatz: Die Unfähigkeit, eine mit oder neben der Haupttätigkeit verrichtete Nebentätigkeit auszuüben, wird nur dann zur Invalidität oder Berufsunfähigkeit führen, wenn die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit typischerweise so verbunden ist, daß beide nur gemeinsam auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §255 AASVG §273
Rechtssatz: Hat ein Versicherter Versicherungszeiten in verschiedenen Zweigen der Pensionsversicherung erworben, so sind die Anspruchsvoraussetzungen primär nach den Bestimmungen zu prüfen, die für den Zweig der Pensionsversicherung bestehen, dessen Versicherungsträger leistungszuständig ist. Entscheidungstexte 10 ObS 113/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...