Norm
ASVG idF vor der 51.ASVGNov (BGBl 1993/335) §255 Abs4 litc ERechtssatz
Die Unfähigkeit, eine mit oder neben der Haupttätigkeit verrichtete Nebentätigkeit auszuüben, wird nur dann zur Invalidität oder Berufsunfähigkeit führen, wenn die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit typischerweise so verbunden ist, daß beide nur gemeinsam auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085108Dokumentnummer
JJR_19880531_OGH0002_010OBS00017_8700000_002