Mit Schreiben vom 24. Dezember 1986, bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt eingelangt am 31. Dezember 1986, beantragte die am 1. März 1922 geborene Beschwerdeführerin - sinngemäß - die "Wiedergutmachung" (gemeint offenbar im Sinne eines Pensionsanspruches unter Anwendung der §§ 500 ff ASVG) und brachte dazu vor, bis Dezember 1938 die Schule, und zwar die "Privatschule für Knaben und Mädchen, Malzgasse 16" besucht zu haben. Sie habe Wien im Dezember 1938 mit einem Kindert... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die klare gesetzliche Bestimmung des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG schließt es aus, sie auch auf Schulzeiten anzuwenden, während derer die betreffende Schule, wenn auch aus Gründen der politischen Verhältnisse des Jahres 1938, kein Öffentlichkeitsrecht hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 25. Mai 1990 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für die Studienzeit Wintersemester 1973/74 bis 31. Juli 1977. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt ersuchte mit Schreiben vom 18. Jänner 1991 die Universität Linz um Bekanntgabe des ordentlichen Studienganges des Beschwerdeführers, bzw. "ob das Studium bereits abgeschlossen wurde (durch Exmatrikulation etc.)". Im Antwortschreiben vom 22. Jänner 1991 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Der anrechenbare Zeitraum von höchstens 12 Semestern nimmt sowohl auf einen allfälligen Wechsel der Studienrichtung als auch auf ein zweites (nachfolgendes) Studium Bedacht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080205.X03 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF der 44ten ASVGNov ist zur Anrechnung nicht erforderlich, daß das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird lediglich, daß während der Hochschulzeit keine Pflichtbeitragszeiten erworben wurd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs3;ASVG §227 Abs4;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Seit der 44ten ASVGNov werden gem § 227 Abs 1 Z 1 ASVG die Hochschulzeiten zwar als Ersatzzeiten angerechnet, nicht jedoch bei der Leistungsbemessung. Der Wegfall der Hochschulzeiten bei der Leistungsbemessung ist jedoch kein absoluter. ISd § 227 Abs 2 bis 4... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 25. Mai 1990 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für die Studienzeit Wintersemester 1973/74 bis 31. Juli 1977. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt ersuchte mit Schreiben vom 18. Jänner 1991 die Universität Linz um Bekanntgabe des ordentlichen Studienganges des Beschwerdeführers, bzw. "ob das Studium bereits abgeschlossen wurde (durch Exmatrikulation etc.)". Im Antwortschreiben vom 22. Jänner 1991 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Der anrechenbare Zeitraum von höchstens 12 Semestern nimmt sowohl auf einen allfälligen Wechsel der Studienrichtung als auch auf ein zweites (nachfolgendes) Studium Bedacht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080205.X03 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF der 44ten ASVGNov ist zur Anrechnung nicht erforderlich, daß das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird lediglich, daß während der Hochschulzeit keine Pflichtbeitragszeiten erworben wurd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs3;ASVG §227 Abs4;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Seit der 44ten ASVGNov werden gem § 227 Abs 1 Z 1 ASVG die Hochschulzeiten zwar als Ersatzzeiten angerechnet, nicht jedoch bei der Leistungsbemessung. Der Wegfall der Hochschulzeiten bei der Leistungsbemessung ist jedoch kein absoluter. ISd § 227 Abs 2 bis 4... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Februar 1990 auf leistungswirksame Beitragsentrichtung gemäß § 227 ASVG für Schul-, Studienzeiten und Ausbildungszeiten idF der 44. Novelle zum ASVG abgelehnt, weil der Beschwerdeführer keine Ersatzmonate für eine mittlere Schule/Höhere Schule, Hochschule/Ausbildungszeit gemäß § 227 ASVG nachgewiesen habe und daher die Voraussetzung für eine leistungswirksame Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Schulzeiten, Studienzeiten und Ausbildungszeiten als Ersatzzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist keine gesetzliche Grundlage dafür zu finden, den Bescheid auf eine Rechtslage (Stammfassung) zu stützen, die der zum Zeitpunkt der Besc... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem der Schulbesuch stattfand. Die Erteilung des Öffentlichkeitsrechtes zu... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Februar 1990 auf leistungswirksame Beitragsentrichtung gemäß § 227 ASVG für Schul-, Studienzeiten und Ausbildungszeiten idF der 44. Novelle zum ASVG abgelehnt, weil der Beschwerdeführer keine Ersatzmonate für eine mittlere Schule/Höhere Schule, Hochschule/Ausbildungszeit gemäß § 227 ASVG nachgewiesen habe und daher die Voraussetzung für eine leistungswirksame Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Schulzeiten, Studienzeiten und Ausbildungszeiten als Ersatzzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist keine gesetzliche Grundlage dafür zu finden, den Bescheid auf eine Rechtslage (Stammfassung) zu stützen, die der zum Zeitpunkt der Besc... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem der Schulbesuch stattfand. Die Erteilung des Öffentlichkeitsrechtes zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stellte am 14. Dezember 1988 (bei der Beschwerdeführerin eingelangt am 20. Dezember 1988) den Antrag "auf Nachkauf von Schulersatzzeiten im Ausmaß von zwei Jahren (Mittelschule) und vier Jahren (48 Monate Hochschulzeiten)". Er ersuche um Zusendung eines Zahlscheines und um den entsprechenden Bescheid, wobei der Beginn der Möglichkeit des Nachkaufes von Schulersatzzeiten bescheidmäßig ab Antragstellung, sohin ab 1988 möglich sein solle. Im Zuge des daraufhin eingeleit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belBeh in Abänderung des Bescheides der Bf (PVA der Ang) fest, daß der Mitbeteiligte auf Grund des § 227 Abs 3 ASVG lediglich für die im
Spruch: angeführten Z... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stellte am 14. Dezember 1988 (bei der Beschwerdeführerin eingelangt am 20. Dezember 1988) den Antrag "auf Nachkauf von Schulersatzzeiten im Ausmaß von zwei Jahren (Mittelschule) und vier Jahren (48 Monate Hochschulzeiten)". Er ersuche um Zusendung eines Zahlscheines und um den entsprechenden Bescheid, wobei der Beginn der Möglichkeit des Nachkaufes von Schulersatzzeiten bescheidmäßig ab Antragstellung, sohin ab 1988 möglich sein solle. Im Zuge des daraufhin eingeleit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belBeh in Abänderung des Bescheides der Bf (PVA der Ang) fest, daß der Mitbeteiligte auf Grund des § 227 Abs 3 ASVG lediglich für die im
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