RS Vwgh 1994/4/12 93/08/0145

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §227 Abs1 Z1;
ASVG §228 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die klare gesetzliche Bestimmung des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG schließt es aus, sie auch auf Schulzeiten anzuwenden, während derer die betreffende Schule, wenn auch aus Gründen der politischen Verhältnisse des Jahres 1938, kein Öffentlichkeitsrecht hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080145.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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