Norm: ASVG §67 Abs10ASVG §114
Rechtssatz: Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 67 Abs 10 ASVG idF 48. ASVG-Novelle. Entscheidungstexte 7 Ob 355/98a Entscheidungstext OGH 28.05.1999 7 Ob 355/98a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112031 Dokumentnummer JJR_19990528_OGH0002... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Die nachträgliche (Teilzahlung) Zahlung eines Rückstandes ändert nichts an der schon vorher eingetretenen Strafbarkeit nach § 114 ASVG. Entscheidungstexte 13 Os 9/95 Entscheidungstext OGH 01.03.1995 13 Os 9/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084484 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Da die Tathandlung schon im Vorenthalten einbehaltener Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung besteht, ist unentscheidend, ob die Krankenkasse ihre Forderung (im Konkurs des Täters) ausdrücklich geltend macht. Entscheidungstexte 13 Os 9/95 Entscheidungstext OGH 01.03.1995 13 Os 9/95 European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §1331ASVG §114
Rechtssatz: Hinsichtlich des durch Verletzung des § 114 ASVG entstandenen Schadens, der durch vorsätzliche Begehung herbeigeführt wurde, gebührt dem Sozialversicherungsträger schon nach § 1331 ABGB jedenfalls der volle Forderungsbetrag. Entscheidungstexte 2 Ob 566/88 Entscheidungstext OGH 12.04.1989 2 Ob 566/88 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114StGB §9
Rechtssatz: Das Vertrauen auf den Rat eines Rechtsanwalts, wonach im Zustand der Zahlungsunfähigkeit kurz vor der Konkurseröffnung zur Vermeidung einer einseitigen Gläubigerbegünstigung auch einbehaltene Dienstnehmeranteile nicht mehr an den Sozialversicherungsträger abgeführt werden dürften, kann einen nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum begründen. Entscheidungstexte 15 Os... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Liegt der Schaden des Sozialversicherers darin, daß er Sozialversicherungsbeiträge, die ihm dafür gebühren, daß er die Dienstnehmer (hier: GmbH) sozialversichert hielt, nicht hereinbringen konnte, ist dieser Schaden unabhängig davon entstanden, ob und in welcher Höhe er an Dienstnehmer des Arbeitgebers für den fraglichen Zeitraum Versicherungsleistungen zu erbringen hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Beginn des deliktischen Vorenthaltens: Kein "Vorenthalten" vor Ablauf der dem Beitragsschuldner nach § 59 Abs 1 ASVG eingeräumten Frist von 8 Tagen ab Fälligkeit (§ 58 Abs 1 ASVG) der Beitragsschuld. Entscheidungstexte 10 Os 170/80 Entscheidungstext OGH 27.07.1982 10 Os 170/80 Veröff : SSt 53/45 = ÖJZ-LSK 1983/13 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §59ASVG §114
Rechtssatz: Der Tatbestand des "Vorenthaltens" kann nur dann als nicht erfüllt angesehen werden, wenn der Dienstnehmer bereits im Zeitpunkt der Lohnauszahlung mit Sicherheit mit dem Eingang der zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlichen Mittel innerhalb der Zahlungsfrist (11 Tage nach der Fälligkeit gemäß § 58 Abs 1 ASVG) des § 59 ASVG rechnen durfte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs1 Z1 IAASVG §114StGB §159 Z1StGB §159 Z2
Rechtssatz: Die Klage eines Sozialversicherungsträgers gegen den Geschäftsführer einer GmbH auf Ersatz des durch dessen deliktischen Verhalten (§ 114 ASVG, § 159 Z 1 und 2 StGB) verursachten Rückstandes an Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer der GmbH gehört nicht vor die Arbeitsgerichte, sondern vor die ordentlichen Gerichte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit an sich hindert nicht Haftung nach § 114 ASVG. Entscheidungstexte 10 Os 111/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 10 Os 111/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0084549 Dokumentnummer JJR_19791128_OGH0002_0100OS00111_7900000_001 mehr lesen...
Norm: ASVG §114StGB §153c
Rechtssatz: "Einbehalten" werden nicht schon die Dienstnehmeranteile der fälligen Löhne, sondern nur die Dienstnehmeranteile der tatsächlich ausbezahlten Löhne. Entscheidungstexte 2 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 2 Ob 21/78 Veröff: SZ 51/24 2 Ob 72/78 Entscheidungstext OGH 06.07.1978 2 Ob 72/78 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH hat als Organ des Dienstgebers die Dienstnehmeranteile aller Dienstnehmer, somit auch seine eigenen und die seiner beschäftigten Gattin, an den Sozialversicherungsträger abzuführen. Entscheidungstexte 2 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 2 Ob 21/78 Veröff: SZ 51/24 Schl... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Der Dienstgeber, der von seinem Recht Gebrauch macht, die auf den versicherten Dienstnehmer entfallenden Beitragsteile von dessen Entgelt abzuziehen, darf sich zwar die Mittel zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nicht durch Kürzung der Nettolöhne verschaffen; er muß aber sämtliche Eingänge zur Begleichung der Dienstnehmeranteile - unabhängig von der Dringlichkeit anderer Schulden - verwenden, ohne daß es dara... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Zur Frage des Entstehens der Versicherungspflicht. Entscheidungstexte 10 Os 95/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 95/77 Veröff: EvBl 1978/42 S 126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0084516 Dokumentnummer JJR_19770810_OGH0002_0100OS00095_7700... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Das Gericht hat das Bestehen oder Nichtbestehen der Versicherungspflicht selbständig auch ohne Feststellungsbescheid nach § 355 Z 1 ASVG zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Os 95/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 95/77 Veröff: EvBl 1978/42 S 126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Für den (die Versicherungspflicht auslösenden) Dienstnehmerbegriff ist das tatsächliche Verhältnis und das soziale Schutzbedürfnis des in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehenden Arbeitsleistenden maßgebend. Entscheidungstexte 10 Os 95/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 10 Os 95/77 Veröff: EvBl 1978/42 S 126 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Durch § 114 ASVG wird dem Sozialversicherungsträger der Schutz vor Versuchen der Unternehmer zugedacht, bei finanziellen Schwierigkeiten die Sozialversicherungsbeiträge auf ungewisse Zeiten schuldig zu bleiben. Entscheidungstexte 8 Ob 46/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 Ob 46/77 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Einbehaltens der Dienstnehmeranteile und der Lohnzahlung fällt nicht mit jenem zusammen, an dem der Dienstgeber die einbehaltenen Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsträger abzuführen hat. Entscheidungstexte 8 Ob 46/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 Ob 46/77 Veröff: SZ 50/75 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Der Dienstgeber, der in der gegründeten Hoffnung auf späteres Einlangen von Zahlungsmitteln Dienstnehmeranteile einbehalten hat, bleibt nur dann straflos, wenn er diese Zahlungsmittel in der Folge tatsächlich zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet; zahlt er jedoch damit andere, wenngleich bevorrechtete Forderungen, fällt ihm das Vergehen nach § 114 ASVG zur Last. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Zu den Begriffen des "Einbehaltens" und Vorenthaltens" nach dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 8 Ob 46/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 Ob 46/77 Veröff: SZ 50/75 2 Ob 72/78 Entscheidungstext OGH 06.07.1978 2 Ob 72/78 Vgl 12 Os 63... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Verfügt der Unternehmer im Zeitpunkt des Einbehaltens von Dienstnehmeranteilen nur über die Mittel zur Auszahlung von Nettolöhnen und hat er bis zum nachfolgenden Zeitpunkt der zu tätigenden Zahlung dieser einbehaltenen Anteile an den Sozialversicherungsträger keinerlei Eingänge mehr zu erwarten, ist ihm das Vergehen nach § 114 ASVG anzulasten. Hat er jedoch im Zeitpunkt des Einbehaltens von Dienstnehmeranteilen mit ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Dem Täter nach § 114 ASVG muß in subjektiver Hinsicht in Ansehung beider Tatbestandselemente ("einbehalten", "vorenthalten") Vorsatz zur Last liegen. Entscheidungstexte 8 Ob 46/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 Ob 46/77 Veröff: SZ 50/75 2 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Die Frage, welche Schuld durch geleistete Zahlungen abgedeckt wird, ist im Sinne des § 1416 ABGB zu prüfen. Entscheidungstexte 11 Os 24/76 Entscheidungstext OGH 03.09.1976 11 Os 24/76 11 Os 95/77 Entscheidungstext OGH 10.08.1977 11 Os 95/77 Beisatz: Am meisten beschwerlich ist jene Schuld, d... mehr lesen...
Norm: ASVG §114StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zum Unterschied zu § 114 ASVG setzt § 486 Abs 1 Z 2 StG bzw § 159 Abs 1 Z 2 StGB eine Gläubigerbenachteiligung, eine Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung der Gläubiger voraus. Entscheidungstexte 8 Ob 65/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 65/76 11 Os 53/78 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 114 ASVG erfordert neben dem "Einbehalten" als weiteres Tatbestandsmerkmal, daß der Dienstgeber die Zahlung zum Fälligkeitstermin vorsätzlich vorenthält. Entscheidungstexte 8 Ob 65/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 65/76 8 Ob 46/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 8 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Zur Erfüllung des im § 114 ASVG normierten Tatbestandmerkmal des Einbehaltens ist nicht erforderlich, daß dem Dienstgeber dieser Betrag bar in der Hand verblieben ist; es reicht aus, wenn der Abzug nur rechnungsmäßig geschah. Entscheidungstexte 8 Ob 65/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1976 8 Ob 65/76 2 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAASVG §114GmbHG §25
Rechtssatz: Beginn der Verjährung des Ersatzanspruches des SVT gegen den Geschäftsführer einer GmbH, der einbehaltene Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorsätzlich nicht abführte (unabhängig von der Einbringlichkeit der Beitragsschuld bei der GmbH und von der strafgerichtlichen Verurteilung des Geschäftsführers nach § 114 ASVG) bei Kenntnis des SVT von Schadenseintritt und Person des Schädigers. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Ein Vorenthalten im Sinne des § 114 ASVG liegt auch dann vor, wenn der Dienstgeber die den Dienstnehmern, wenngleich nur rechnungsmäßig von ihrem Lohn abgezogenen und damit einbehaltenen Dienstnehmerbeiträge nicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet, obwohl er über die Mittel hiezu verfügt (SSt 28/35; RZ 1961,11). Entscheidungstexte 9 Os 11/72 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §114StGB §12 AaStGB §12 BcStGB §14 B
Rechtssatz: Täter nach § 114 ASVG kann nur der Dienstgeber selbst sein. Der Geschäftsführer, der im Auftrag einer physischen Person deren Geschäfte führt und mit ihr im gemeinsamen Zusammenwirken gegen § 114 ASVG verstößt, verantwortet nicht Mittäterschaft, sondern nur Mitschuld (Beihilfe). Entscheidungstexte 10 Os 111/70 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §114
Rechtssatz: Die Übernahme der Verpflichtung, auch die Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu tragen und die Bruttolöhne als Nettolöhne auszuzahlen, durch den Dienstgeber stellt kein Einbehalten von Sozialversicherungsbeiträgen der Dienstnehmer durch den Dienstgeber und auch kein Übernehmen der Dienstnehmerbeiträge von den Dienstnehmern durch den Dienstgeber im Sinne des § 114 ASVG dar. Entscheidungste... mehr lesen...