Norm
ASVG §114Rechtssatz
Das Vertrauen auf den Rat eines Rechtsanwalts, wonach im Zustand der Zahlungsunfähigkeit kurz vor der Konkurseröffnung zur Vermeidung einer einseitigen Gläubigerbegünstigung auch einbehaltene Dienstnehmeranteile nicht mehr an den Sozialversicherungsträger abgeführt werden dürften, kann einen nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084545Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013