Norm
ASVG §114Rechtssatz
Zur Erfüllung des im § 114 ASVG normierten Tatbestandmerkmal des Einbehaltens ist nicht erforderlich, daß dem Dienstgeber dieser Betrag bar in der Hand verblieben ist; es reicht aus, wenn der Abzug nur rechnungsmäßig geschah.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0084652Dokumentnummer
JJR_19760526_OGH0002_0080OB00065_7600000_003