Norm
ASVG §114Rechtssatz
Liegt der Schaden des Sozialversicherers darin, daß er Sozialversicherungsbeiträge, die ihm dafür gebühren, daß er die Dienstnehmer (hier: GmbH) sozialversichert hielt, nicht hereinbringen konnte, ist dieser Schaden unabhängig davon entstanden, ob und in welcher Höhe er an Dienstnehmer des Arbeitgebers für den fraglichen Zeitraum Versicherungsleistungen zu erbringen hatte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084611Dokumentnummer
JJR_19870630_OGH0002_0040OB00538_8700000_001