Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Genossenschaft, erwarb im Jahr 1987 einen Hälfteanteil an der Liegenschaft F***** in ***** und im Jahr 1989 den zweiten Hälfteanteil. Im Zuge der Sanierung des bereits bestehenden Gebäudes wurde das Dachgeschoss des Hauses ausgebaut und dort Wohnraum für fünf neue Mietobjekte geschaffen. Dabei wurden auch die Wohnungen Top Nr 29 und 33 auf Kosten der Antragsgegnerin neu geschaffen, die beide der Ausstattungskategorie A entsprache... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft ist Eigentümerin eines aus drei Zimmern und Nebenräumen bestehenden Bestandobjekts (Siedlungshaus). Sie begehrt vom Beklagten die Räumung des Hauses mit der Behauptung, er benütze es nach dem Tod seiner Mutter, die als Genossenschaftsmitglied dort aufgrund eines Nutzungsvertrags gewohnt habe, titellos, weil ein (beabsichtigter) Nutzungsvertrag mit ihm nie zustandegekommen sei. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren stat... mehr lesen...
Norm: EO §331 BEO §331 FMRG §42 Abs4WGG §20
Rechtssatz: Gegen den auf die Ermächtigung zur Kündigung des Genossenschaftsverhältnisses gerichteten Verwertungsantrag der betreibenden Partei kann die verpflichtete Partei zum Vorliegen eines Exekutionshindernisses (§ 42 Abs 4 MRG iVm § 20 WGG analog) einwenden, die Genossenschaftswohnung sei unentbehrlicher Wohnraum. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit seinem Beschluss vom 10. Jänner 2005 der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Teilforderung aus dem vor dem BGHS Wien abgeschlossenen Vergleich vom 6. September 1994 die Pfändung a) des der Verpflichteten gegenüber einer Wohnungsgenossenschaft zustehenden Finanzierungsbeitrags, mit dem untrennbar das Nutzungsrecht an einer Wohnung verbunden ist und b) des Anspruchs der Verpflichteten auf dasjenige, was ihr im Fall der Beendigung des Nutz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. Oktober 2003 dem betreibenden Gläubiger gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 62.974,50 EUR sA die Pfändung der Rechte, die dem Verpflichteten gegenüber einer näher bezeichneten Wohnbaugesellschaft als Drittschuldnerin auf Grund des über eine bestimmte Wohnung (Haus) abgeschlossenen Nutzungsvertrags und des einbezahlten Eigenleistungsbeitrags zustehen. In der Tagsatzung über den ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §331 BEO §333MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20
Rechtssatz: Bestandrechte nach dem WGG unterliegen der Exekution nach den §§ 331 ff EO wie andere Bestandrechte. Zufolge der Verweisung des § 20 WGG gilt die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 4 MRG - mit der Rechtsfolge einer Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - auch hier, allerdings kommt als Verwertungsart auch die Ermächtigung des betreibenden G... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Gläubigerin wurde die Exekution durch 1.) Pfändung der der Verpflichteten als Mieterin eines Hauses zustehenden Mietrechte und 2.) Pfändung des Anspruchs der Verpflichteten als Mieterin gegenüber der Vermieterin gemäß § 17 WGG auf Rückzahlung der von ihr zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleisteten Beiträge (Baukostenanteil) bewilligt. Die betreibende Partei beantragte die Verwertung durch Ermächtigung an sie, den unter 2.) beschrie... mehr lesen...
Norm: WGG idF 2.WÄG §20WGG 1979 §20a
Rechtssatz: Die mit 1.3.1991 durch das 2.WÄG eingetretene Änderung des § 20 WGG, der nunmehr auf die Errichtung der Baulichkeit, in dem sich die überlassenen Räume befinden, durch eine gemeinnützige Bauvereinigung im eigenem Namen abstellt (§ 20 Abs 1 WGG), hat zur Folge, dass die darin vorgesehene Anwendung von (vor allem kündigungsrechtlichen) Bestimmungen des MRG auf Mietverträge oder Nutzungsverträge in ... mehr lesen...
Norm: MRG §29MRG §30 Abs2 Z5 DMRG §30 Abs2 Z5 EWGG 1979 idF 1.WÄG §20
Rechtssatz: Stirbt der Nutzungsberechtigte im zeitlichen Geltungsbereich des § 20 WGG 1979 idF des 1.WÄG, so hat die Genossenschaft das Fehlen nach § 14 Abs 3 MRG eintrittsberechtigter Personen mit Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG, nicht aber mit Räumungsklage geltend zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 119/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Räumung der Wohnung im Hause S*****, mit der
Begründung: , der Beklagte mache an dieser Wohnung unzutreffender Weise ein Mietrecht geltend. Tatsächlich sei er weder Mieter noch Nutzungsberechtigter. Er habe auch als Erbe und Sohn der am 28.Jänner 1988 verstorbenen Maria S*****, die als Genossenschaftsmitglied auf Grund eines Nutzungsvertrages diese Wohnung benützt habe, kein Eintrittsrecht. Der Beklagte beantragte Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Reihenhauses in ***** Wien, D*****straße 39. Dieses Haus wurde bis 1970 von Maria N***** genutzt, die dort mit ihren Söhnen Rudolf S***** (geb. 1945) und Werner S***** sowie ihrem Bruder Rudolf S***** sen. (geb. 1924) lebte. Nach ihrem Tod erhielt Rudolf S***** sen. die Nutzungsbefugnisse am Haus, nachdem die Söhne der Erblasserin zu seinen Gunsten darauf verzichtet hatten. Rudolf S***** sen. ist am 9.3.1989 gestorben, ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 idF 1.WÄG §20
Rechtssatz: § 20 Abs 1 WGG idF des 1.WÄG ordnet die Anwendung der §§ 29 und 30 MRG auf genossenschaftliche Nutzungsverträge an, beseitigt also insoweit alle Unterschiede zum Mietvertrag, auch den, daß in der Regel (erst) die Aufhebung der Mitgliedschaft den Nutzungsvertrag beendet. Eine Absicht des Gesetzgebers, die Unterscheidung zwischen Mietverträgen und Nutzungsverträgen wenigstens soweit aufrechtzuerhalten, als... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs5WGG §20
Rechtssatz: Die Zweifel, ob der erste Halbsatz des § 12 Abs 5 MRG überhaupt dem geltenden Rechtsbestand angehört (angehörte), sind durch das 2.WÄG, BGBl 1991/68, ausgeräumt, das dem neu gefaßten § 20 WGG in Abs 4 Z 1 eine Bestimmung anfügte, die dem gleichzeitig aufgehobenen § 12 Abs 5 MRG (und dem früheren § 20 Abs 3 WGG idF vor dem 1.WÄG, BGBl 1987/340) entspricht. Die Gesetzesmaterialien sprechen in diesem Zusammenh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende G*** B*** UND S*** ist Eigentümerin des Hauses Spandlgasse 9 im 22. Wiener Gemeindebezirk. Am 8.5.1985 verstarb das Mitglied der klagenden Genossenschaft Anton S***, welchem die Nutzungsrechte an diesem Haus zustanden. Die nun beklagte Alleinerbin nach Anton S***, die in keiner zum Eintritt in den Nutzungsvertrag berechtigten Beziehung zum Verstorbenen stand, stellte bei der Klägerin fristgerecht den Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft und z... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz: Das Erlöschen der Mitgliedschaft infolge Todes eines nutzungsberechtigten Mitgliedes ist einer Aufhebung der Mitgliedschaft im Sinne des § 20 Abs 2 WGG gleichzuhalten, wenn dies die Satzung vorsieht. Entscheidungstexte 5 Ob 600/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 600/87 Veröff: WoBl 1988,71 = MietSlg XXXIX/54 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Vorvertrag vom 20. Juli 1976 sicherte die Antragsgegnerin, die auf ihr gehörigen Liegenschaften in Kagran eine Eigentumswohnanlage errichtete, den Antragstellern die Wohnung Steigenteschgasse 13/1/51 in 1222 Wien zu. Im Rechtsstreit AZ 35 Cg 213/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien drangen die beiden Wohnungseigentumsbewerber mit ihrem Begehren auf Feststellung, daß die im Vorvertrag getroffene Vereinbarung,... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz: Aus § 20 WGG ergibt sich, daß Mitgliedschaft und Nutzungsbefugnis nicht immer in einem Akt aufgehoben werden müssen. Es ist möglich, daß die Mitgliedschaft zur Genossenschaft aufgehoben wird, der Nutzungsvertrag aber mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes weiterbesteht, ebenso aber, daß die Genossenschaft anstelle einer Aufhebung der Mitgliedschaft und Einbringung einer Räumungsklage mit Aufkündigung des Nutzu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aWGG §20
Rechtssatz: § 1116a ABGB ist im Bereich des WGG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 764/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 764/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021227 Dokumentnummer JJR_19831214_OGH0002_0010OB00764_8300000_001 mehr lesen...
Norm: GenG §54MRG §30 Abs2 Z5 EWGG §20
Rechtssatz: Die Genossenschaft kann anstelle der Aufhebung der Mitgliedschaft und Einbringen einer Räumungsklage nur dann mit Aufkündigung des Nutzungsvertrages vorgehen, wenn dies nicht durch Satzung oder Vertrag ausgeschlossen ist. Wird im Falle des Todes eines Genossenschaftsmitglieder die Beendigung der Mitgliedschaft auf das Ende des laufenden Jahres hinausgeschoben und sieht die Satzung vor, daß in d... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz: Während dem § 20 Abs 1 WGG durch § 1 Abs 1 und 3 MRG materiell in der Weise derogiert wurde, daß die Kündigungsbeschränkungen des MRG auf Nutzungsverträge über Wohnungen und Geschäftsräume nunmehr schon unmittelbar anzuwenden sind, wurde die Vorschrift des § 20 Abs 2 WGG durch das Inkrafttreten des MRG nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 764/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20
Rechtssatz: Bei bloßen Nutzungsverträgen besteht ein wesentliches Interesse der Genossenschaft, die Wohnung oder das Haus nach dem Tode des nutzungsberechtigten Mitgliedes wieder an neue Genossenschaftsmitglieder zu vergeben, ein Recht, welches nunmehr durch § 20 WGG weitgehend eingeschränkt wurde. Bei Objekten, an welchen für das Genossenschaftsmitglied Wohnungseigentum oder Eigentum begründet werden soll, ist dagegen mit de... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §21WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz: § 39 Abs 8 WGG nimmt weder § 20 noch den § 21 von der rückwirkenden Anwendung auf Verträge über Baulichkeiten aus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmals bezogen wurden. Damit wurden aber dem § 20 WGG zum Nachteil des Vertragspartners der Genossenschaft widerstreitende Vereinbarungen auch in bereits bestehenden Verträgen für rechtsunwirksam erkannt. Entsche... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §39 Abs16
Rechtssatz: § 20 ist gemäß § 39 Abs 16 WGG in Rechtssachen nicht anzuwenden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Gesetzes bereits bei Gericht anhängig waren (so schon 5 Ob 561/81). Entscheidungstexte 6 Ob 648/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 6 Ob 648/81 Veröff: MietSlg 33539 Eur... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §20WGG 1979 §39
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG stellt bei Verträgen im Sinne des § 13 Abs 1 WGG nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses, sondern auf bestimmte Bauten ab; maßgebend ist der Erstbezug oder die baubehördliche Benützungsbewilligung. Die Ausnahmen betreffen nicht die Kündigungsbeschränkungen des § 20 WGG, die gemäß § 21 Abs 1 Z 1 WGG zwingendes Recht zugunsten des Vertragspar... mehr lesen...