Norm
WGG 1979 §20Rechtssatz
Während dem § 20 Abs 1 WGG durch § 1 Abs 1 und 3 MRG materiell in der Weise derogiert wurde, daß die Kündigungsbeschränkungen des MRG auf Nutzungsverträge über Wohnungen und Geschäftsräume nunmehr schon unmittelbar anzuwenden sind, wurde die Vorschrift des § 20 Abs 2 WGG durch das Inkrafttreten des MRG nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083609Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0010OB00764_8300000_005