Begründung: Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt die Erstantragsgegnerin darauf, dass ihr auch ohne ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt bei Abverkauf von Miteigentumsanteilen zur Wohnungseigentumsbegründung an bestimmten Wohnungen des Hauses alle Gebäudeteile und Liegenschaftsflächen außer der Wohnung, an der das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, im Eigentum verblieben seien, und sie daher darüber habe verfügen können. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, daß der Nutzwertfestsetzung eine gastgewerbliche Widmung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragstellerin zugrundeliegt und diese Nutzwertfestsetzung rechtskräftig geworden ist. Dieser Umstand würde zwar einer Neufestsetzung der Nutzwerte nicht im Wege stehen, wenn sie von der wahren materiellen Rechtslage abweicht (MietSlg 39/14 ua, zuletzt 5 Ob 156/98x), doch könnte dies nur in einem Verfahren nach § 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer von vier Wohnungseigentumseinheiten der Liegenschaft EZ ***** GB *****, so auch der Wohnung top 4 in diesem Haus. Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der genannten Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an der Wohnung top 5 verbunden ist. Mit Beschluß vom 5. 1. 1989 erfolgte zu Msch 1/89 des Bezirksgerichtes K***** eine Nutzwertfestsetzung hinsichtlich dieser Liegenschaft. Grundlage der Nutzwertfestsetzung war ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 999/28841 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 1.5/11 und Garage 18. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Gastein vom 20. 5. 1998, Msch 3/73-6, sind auf Antrag der nunmehrigen Antragstellerin die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten dieser Liegenschaft neu festgesetzt worden. Es ging dabei im wesentlichen um die Beseitigung des Fehlers, daß im Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater O... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Wohnungseigentumsanlage, wobei das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnungseigentumseinheit A-1 der Antragstellerin zusteht. Diese mit 400/5088 Miteigentumsanteilen verbundene Einheit umfaßt: a) die Wohnung A-1 im Erdgeschoß mit 56,58 m2, b) die Terrasse mit 6,5 m2, c) die Gartenflächen 1 und 2 mit insgesamt 1132,10 m2, d) das Kellerabteil A-1 mit 11,78 m2, e) die PK... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft P*****straße ***** in ***** P*****. Zu Msch 226/94i-2 des Bezirksgerichtes Neuhofen erfolgte am 27. 9. 1994 eine Nutzwertfeststellung. Demnach sind die Antragsteller Wohnungseigentümer von 592/1000stel Anteilen der Liegenschaft ***** Grundbuch ***** P***** mit dem Haus P*****straße ***** (Wohnung 2, BLNR 9, 10), die Antragsgegner Eigentümer von 408/1000stel Anteilen (Wohnung 1, BLNR 11, 12). Dies... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 780/1660 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 200/14 mit dem darauf befindlichen Haus V*****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Erdgeschoß-Wohnung verbunden. Der Antragsgegner ist zu 880/1660 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung. Der
Begründung: des Wohnungseigentums lag der rechtskräftige Parifizierungsbeschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Gemäß § 19 Abs 1 WEG sind die Aufwendungen für die Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage von den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, ohne daß das Gesetz hiebei zwischen Wohnungen und Geschäftsräumen unterscheiden würde. Die Auffassung, schon wegen der Existenz von Wohnungen einerseits und Geschäftsräumen andererseits sei gemäß § 19 Abs 3 WEG der Aufteilungsschlüssel dahin neu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Spruch: ersichtlichen Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer der aus 36 Eigentumswohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** L***** mit der Anschrift ***** Wien, H*****gasse *****. Im Tiefgeschoß des Hauses befindet sich eine Sammelgarage mit 14 KFZ-Abstellplätzen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist und die somit im Miteigentum sämtlicher Wohnungseigentümer stehen. Nach der Bew... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der Rek... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ*****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNR 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an den Objekten "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und vom... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3
Rechtssatz: Die Rechtskraft des Beschlusses über die Nutzwertfestsetzung gemäß § 3 Abs 1 WEG wirkt aber grundsätzlich auch gegenüber späteren Erwerbern. Entscheidungstexte 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b 5 Ob 222/07v Entscheidungstext OGH 22.01.2008 5 Ob 222/07v Auch; Beisatz: Zu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5 Abs1WEG 1975 §6 Abs1
Rechtssatz: Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist gemäß § 6 Abs 1 WEG nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern (gemäß § 5 Abs 1 WEG) durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 2346/96b Entscheidungstext OGH 28.01.1997 5 Ob 2346/96b S... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §4 Abs2WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein sich aus der Festsetzung (Neufestsetzung) der Nutzwerte ergebender Übertragungsanspruch beziehungsweise Ausgleichsanspruch (für den § 4 Abs 2 WEG die gesetzliche Grundlage schafft) muss notfalls im Rechtsweg durchgesetzt und letztlich noch verbüchert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2298/96v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 AABGB §829GBG §10WEG 1975 §3WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Größe der Miteigentumsanteile, die immer in einem Verhältnis zur ganzen Liegenschaft auszudrücken ist, ergibt sich aus dem Grundbuch. Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse kann nämlich, nur durch eine Einverleibung im Grundbuch (§§ 425, 431 ABGB) auf Grund eines gültigen Titels (§ 424 ABGB in Verbindung mit § 26 Abs 2 GBG) erfolgen. Die Festsetzung ode... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §19
Rechtssatz: Grundsätzlich bewirkt die Änderung der Nutzwerte für sich allein (ohne beziehungsweise vor Änderung der Mindestanteile) keine Veränderung des Verteilungsschlüssels. Entscheidungstexte 5 Ob 2298/96v Entscheidungstext OGH 29.10.1996 5 Ob 2298/96v 5 Ob 261/07d Entscheidungstext OGH 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Die fehlende Wohnungseigentumstauglichkeit einzelner Objekte (hier: Lagerräumesamt Autoeinstellplättzen) führt nicht dazu, daß eine Nutzwertfestsetzung nicht mehr Grundlage einer Grundbuchseintragung hinsichtlich der tauglichen Objekte sein kann (die hier ungeeigneten Flächen sind nämlich anders als etwa Stiegenhäuser oder die Hausbesorgerwohnung keine notwendig allgemeinen Teile des Hauses, sondern könn... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 HWEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes trotz rechtskräftiger Nutzwertfestsetzung selbständig zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 2220/96y Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2220/96y 5 Ob 173/01d Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 173/01d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523WEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer, der die Feststellung des Bestehens einer bloß zu seinen Gunsten bestehenden Grunddienstbarkeit und demgemäß die Zustimmung des Dienstbarkeitsbelasteten zur grundbücherlichen Einverleibung ob der belasteten Liegenschaft begehrt, ist dazu ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer berechtigt. (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes); ob... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs3WEG 1975 §3WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §2 Abs8
Rechtssatz: Wohnungen, deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht (etwa die in § 1 Abs 4 WEG erwähnte Hausbesorgerwohnung), sind als allgemeine Teile der Liegenschaft bei der Nutzwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen, alle anderen Wohnungen und selbständigen Räumlichkeiten, soweit sie nicht wegen ihrer natürlichen Beschaffenh... mehr lesen...