RS OGH 1996/6/25 5Ob10/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

ABGB §472
ABGB §523
WEG 1975 §1
WEG 1975 §3

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer, der die Feststellung des Bestehens einer bloß zu seinen Gunsten bestehenden Grunddienstbarkeit und demgemäß die Zustimmung des Dienstbarkeitsbelasteten zur grundbücherlichen Einverleibung ob der belasteten Liegenschaft begehrt, ist dazu ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer berechtigt. (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes); ob er zur tatsächlichen Ausübung der Dienstbarkeit wegen der von ihm hiezu auf gemeinsamen Teilen der Liegenschaft zu setzenden Maßnahmen diesbezüglich noch der Zustimmung der anderen Miteigentümer bedürfte, ist im Prozeß des Servitutsberechtigten gegen den Eigentümer des dienenden Grundstückes nicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102187

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0050OB00010_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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