Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alma D*****, vertreten durch Dr. Alexandra Sedelmayer, Rechtsanwältin in Wien, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17. 6. 2009 von dem durch seinen vertretenen Sachwalter Verkäufer die in dessen Eigentum stehenden 790/13100 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an W2 untrennbar verbunden ist. Der Kaufvertrag weist eine Genehmigungsklausel des Bezirksgerichts Hernals vom 25. 6. 2009 zu AZ 1 P 199/08y auf, die nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehen ist. In ihrem im elektronis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und sämtliche Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der die Häuser W*****straße 2 und W*****straße 4 errichtet sind. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an GR 27, LR 28, GR 2 und W 6 verbunden. Er betreibt im Erdgeschoß des Objekts W*****straße 2 ein Cafe-Restaurant. Dem gesamten Geschäftslokalbereich samt Wintergarten ist eine 2,15 m br... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 15625/42880 Anteilen bücherliche Miteigentümerin einer Liegenschaft in Linz. Der Beklagte ist aufgrund eines Einantwortungsbeschlusses außerbücherlicher Miteigentümer von ebenfalls 15625/42880 Anteilen an dieser Liegenschaft. Die übrigen Anteile stehen im Eigentum einer Bank Aktiengesellschaft (in Hinkunft: Wohnungseigentümerin), wobei mit jeweils 1600/21440 Anteilen, 1365/21440 Anteilen, 3300/42880 Anteilen und 2400/42880 Anteilen das Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Gattin waren Wohnungseigentümer der Wohnung top 3. Aufgrund eines Sachbeschlusses vom 3. 5. 1995 war eine PKW-Garage mit drei Stellplätzen dieser Wohnung als Zubehör zugeordnet. Dieses Zubehörwohnungseigentum wurde nicht im Grundbuch eingetragen. Bei der Abhandlungstagsatzung am 5. 6. 2007 schlossen die Revisionsrekurswerber und Testamentserben (erblasserischer Sohn und dessen Gattin) mit der erblasserischen Witwe und dem zweiten erblasserischen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Verwalter der Liegenschaft EZ 547 GB ***** mit dem Haus *****. Der Antragsteller und die übrigen Beteiligten sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Mit den Miteigentumsanteilen einiger Verfahrensparteien ist seit 1976 Wohnungseigentum untrennbar verbunden. Die übrigen Beteiligten sind schlichte Miteigentümer. Ein vor der Wohnungseigentumsbegründung über eine Wohnung des Hauses abgeschlossener Hauptmietvertrag („Altmietvertrag") bes... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer eines Objektes in Innsbruck. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung 2 sowie der Wohnung top 4 und 5 im 3. Obergeschoss. Mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 3 im 1. Obergeschoss verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin an Wohnung top 1 und 2 im Erdgeschoss sowie am Lager. Im Mai 1957 vereinbarten die beiden Rechtsvorgänger der nunmehrigen Mitei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3WEG 1975 §3WEG 2002 §9
Rechtssatz: Ab dem 1. Jänner 1997 hat die (erstmalige) Ermittlung der Nutzwerte ausschließlich durch Gutachten eines privaten Sachverständigen zu geschehen. Eine Nutzwertneufestsetzung hat durch das Gericht zu erfolgen. Eine jederzeitige und unbeschränkte Korrektur bereits aufgrund eines Privatsachverständigengutachtens eingetragener Nutzwerte allein durch Vorlage eines korrigierten Gutachtens widersp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die einzigen Miteigentümer einer Liegenschaft in V*****; mit ihren Anteilen ist das 2005 eingetragene Wohnungseigentum an diversen Wohnungen und Kfz-Stellplätzen verbunden. Am 26. 8. 2005 beantragten die Miteigentümer unter Vorlage des Nachtrages zum Wohnungseigentumsvertrag vom 5. 8. 2005 samt (korrigiertem) Nutzwertgutachten eines Sachverständigen für das Immobilienwesen vom 12. 7. 2005 und der Selbstberechnungserklärung vom 17. 8. 2005 die Beric... mehr lesen...
Norm: ZPO §43WEG §3 RW0000245
Rechtssatz: Behauptet der Zivilteilungsbeklagte Miteigentümer einer Liegenschaft, WE-
Begründung: wäre möglich, wird das vom SV bestätigt und erhebt der Kläger erst darauf hin ein auf WE-
Begründung: gerichtetes Eventualbegehren mit dem er schließlich obsiegt, sind die Verfahrenskosten gemäß § 43 Abs 1 ZPO gegeneinander aufzuheben. Bestätigung zu RW 0000245 insbesondere nach dem WEG 2002. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 15.5.2003 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger als Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****des Grundbuches ***** W***** Gerichtsbezirk M***** mit dem Haus B*****straße 22 in ***** W***** von der Beklagten als zweiter Hälfteeigentümerin die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Streitteile durch freiwillige Feilbietung (Zivilteilung). In ihrer Klagebeantwortung wendete die Beklagte - mit entsprechendem Vorbringen - einerseits ein, da... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht das Gesuch der Antragsteller auf Einverleibung ihres Eigentumsrechtes sowie des Wohnungseigentums und Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung und wies das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages ab. Die Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG sei nur dann zulässig, wenn die Regelung allgemeine Teile der Lie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechts und des des Wohnungseigentums für die Erstantragstellerin und den Zweitantragsteller sowie dazu noch die Einverleibung eines Vorkaufsrechtes für die Erstantragstellerin und die Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, wies jedoch das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages a... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragsteller traf das Erstgericht mit Sachbeschluss vom 14. 8. 2001 eine Benützungsregelung für die vier auf der Liegenschaft***** befindlichen Parkplätze. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil es sich um eine bloße Ermessensentscheidung im Einzelfall handle. Gegen die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege IV des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege römisch IV des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstellerin sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der EZ *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und *****, GB *****. Auf der Liegenschaft, nämlich dem Grundstück ***** ist das U***** Einkaufszentrum mit einer derzeitigen Gesamtnutzfläche von 39.245,30 m2, mit der Adresse *****, errichtet. Das durch die K*****straße ***** abgeteilte, unbebaute Grundstück ***** stellt die Straßenböschung dar. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Vielzahl von Verkaufsflächen, welche v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den Revisionsrekurs gegen seine den erstinstanzlichen Sachbeschluss bestätigende Entscheidung für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 26 Abs 2 WEG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dass eine dem WEG (hier dem § 1 Abs 3 WEG 1948) widersprechende
Begründung: von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt der Antragsteller darauf, dass ein Abweichen des Wohnungseigentumsvertrags vom Kaufvertrag hinsichtlich der Größe des Gartenanteils, an dem er Zubehörwohnungseigentum erwerben will, ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer einen nachträgliche Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 WEG rechtsfertigen soll. Erst nach rechtskräftiger Festsetzung der Nutzwerte sei die wahre Sac... mehr lesen...