Rechtssatz
Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war kann – jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134139Im RIS seit
16.11.2022Zuletzt aktualisiert am
16.11.2022