Norm
WEG 1975 §23Rechtssatz
Ob die vereinbarten Bedingungen für die Einräumung des Wohnungseigentums bereits eingetreten sind oder nicht, ist nur für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator relevant.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117874Dokumentnummer
JJR_20030429_OGH0002_0050OB00056_03A0000_002