Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestellt... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Spruch: ersichtlichen Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer der aus 36 Eigentumswohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** L***** mit der Anschrift ***** Wien, H*****gasse *****. Im Tiefgeschoß des Hauses befindet sich eine Sammelgarage mit 14 KFZ-Abstellplätzen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist und die somit im Miteigentum sämtlicher Wohnungseigentümer stehen. Nach der Bew... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus ***** in Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31.3.1952 abgeschlossen. Damals war die Antragsgegnerin eine OH... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 17.2.1994 vom Beklagten um S 6,065.000,- die im zweiten Stock des Hauses ***** gelegene Wohnung top 4 - 5 gekauft und diese Wohnung im Juni 1994 übergeben erhalten. Sie erwarb dazu 17/100 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** und soll Wohnungseigentümerin werden, doch ist das zugesagte Wohnungseigentum - wie die Parteien im Revisionsverfahren übereinstimmend vorbrachten - noch nicht verbüchert. Zur Wohnung der Klägerin gehört eine Terrasse, die ü... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der Rek... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs2 Satz2WEG 1975 §14WEG 1975 §15 Abs2WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 13a Abs 2 Satz 2 WEG (vor dem 3. WÄG: § 15 Abs 2 WEG), die auch den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen kann, kann der Grundgedanke entnommen werden, dass ein Wohnungseigentümer auch ohne Zustimmung der übrigen handeln kann, wenn bei Untätigkeit schwerwiegende Nachteile (auch) für die Gemeinsch... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs1 Z1WEG 1975 §13cWEG 1975 §14WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses durch den Erwerber einer Eigentumswohnung ist bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft am Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses grundsätzlich festzuhalten, weil die möglicherweise unterschiedlichen Interessen der anderen Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §23
Rechtssatz: Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vergleiche MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vgl MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 13 ff WEG) noch nicht Anwendung zu finden haben (Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von 463/10.000 Anteilen, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Grundstücksadresse *****. Die Kläger haben diese Miteigentumsanteile verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 mit Kaufvertrag vom 14.12.1992 um S 6,8 Millionen von der Beklagten erworben. Die Beklagte ist - neben weiteren Minderheitseigentümern - Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §17
Rechtssatz: Durch die Verwalterbestellung werden die Verwaltungsrechte des einzelnen Miteigentümers auf die Selbsthilfe nach § 13a Abs 2 WEG sowie die Abwehr von Übergriffen einzelner Wohnungseigentümer und die der Mehrheit auf Weisungen an den Verwalter reduziert. Entscheidungstexte 5 Ob 189/97y Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 18... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Die Antragsteller stellten den Antrag, den Antragsgegner von der Verwaltung zu entheben und ihm aufzutragen, ohne Verzug über die Rücklage Rechnung zu legen und den Überschuß an die Hausverwaltung herauszugeben, dem Antragsgegner die Vorlage einer gehörigen Abrechnung und Gew... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend ua aus dem Grundstück 305/17. Die Beklagten sind grundbücherliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, Grundstück 305/18, mit dem Haus R*****. Auf dem Grundstück der Klägerin 305/17 befinden sich zwei Parkplätze, die mit Randsteinen eingefaßt sind, ein lebender Zaun und ein Maschendrahtzaun. Bis 1976 (Erwerb des Wohnungseigentums durch den Viertbeklagten)... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §14WEG 1975 §19WEG 1975 §20WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte müsste nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG führen, weil sich Anteile der Miteigentümer und Wohnungseigentümer geändert haben; nach Ansicht des erkennenden Senates gebieten es jedoch Argumente der Rechtssicherheit, den Verteilungsschlüssel - au... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG §14WEG 2002 §17
Rechtssatz: Nicht jedem Mitgenossen muss ein seiner Eigentumsquote entsprechender Teil der Sache zur alleinigen Benützung zugewiesen werden, wenn die konkreten Umstände eine andere Regelung erfordern. Die Entscheidung soll das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung sein, die persönliche und familiäre Verhältnisse ebenso berücksichtigt wie die Dringlichkeit des jeweiligen Bedarfs oder andere, nur von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG §14
Rechtssatz: Kann sich die Antragstellerin nicht darauf berufen, eine dem Kauf von Parkplätzen vergleichbare Vorleistung für die Nutzung der Kraftfahrzeug-Abstellfläche erbracht zu haben, wird sie sich einem Vergleich ihres Bedarfes an Kraftfahrzeug-Abstellflächen mit dem Bedarf der Miteigentümer und Wohnungseigentümer ohne käuflich erworbenen Parkplatz stellen müssen. Das Ergebnis dieser Interessenabwägung wird letztli... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §835ABGB §1098 IIeWEG §14WEG §15
Rechtssatz: Wie viele Fahrräder pro Wohnung in einem Abstellraum abgestellt werden dürfen, ist Regelungsgegenstand einer Hausordnung und nicht einer Benützungsregelung. Entscheidungstexte 5 Ob 133/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 133/95 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §835ABGB §1098 IIeWEG §14WEG §15
Rechtssatz: Eine Hausordnung kann das Musizieren auch über eine Gemeindeverordnung hinaus einschränken. Entscheidungstexte 5 Ob 133/95 Entscheidungstext OGH 24.10.1995 5 Ob 133/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065356 Dokum... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §12WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17aWEG 1975 §19WEG 2002 allgWEG 2002 §2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelungen des WEG sind immer auf eine bestimmte - einzige - Liegenschaft abgestellt (vgl §§ 1, 2, 3, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 WEG). Dies gilt im besonderen auch für die Rücklage, die als gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer, seit dem 3.WÄG als gebundenes Vermögen der n... mehr lesen...