Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Wie viele Fahrräder pro Wohnung in einem Abstellraum abgestellt werden dürfen, ist Regelungsgegenstand einer Hausordnung und nicht einer Benützungsregelung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065357Dokumentnummer
JJR_19951024_OGH0002_0050OB00133_9500000_002